Landgericht Aachen – neues Urteil zum VW-Abgas-Skandal

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Das Landgericht Aachen hat mit Urteil vom 08.06.2017 (12 O 347/16) entschieden, dass einem VW-Kunden ein Anspruch auf Lieferung eines neues Fahrzeuges zusteht.

Geklagt hatte eine Besitzer eines VW Tiguan 2,0 TDI, dessen Motor mit der „Schummelsoftware“ ausgestattet ist.

Das Landgericht Aachen stellte fest, dass es sich hierbei ohne Zweifel um einen Mangel handelt, da ein durchschnittlicher Verkäufer eine solche Beschaffenheit des Fahrzeuges nicht erwartet.

Auch die Tatsache, dass jederzeit eine Stilllegung des Fahrzeuges durch die Zulassungsstelle droht, kann einen Mangel darstellen. Dies hat das Landgericht Aachen aber offengelassen. Andere Gerichte haben jedoch auch insoweit einen Mangel angenommen.

Daher kann der Käufer im Rahmen der Gewährleistungsfrist nach seiner Wahl die Lieferung eines neuen Fahrzeuges oder die Reparatur seines alten Fahrzeuges verlangen.

Bemerkenswert ist an dieser Entscheidung auch, dass das Gericht dem Verkäufer keine Nachbesserungsmöglichkeit in Form eines Updates der Software zugebilligt hat.

Eine Neulieferung sei für den Verkäufer nicht unverhältnismäßig.

Das Kuriose dieses Urteils ist ferner, dass das Gericht eine Lieferung des mittlerweile auf dem Markt befindlichen, neuen Modells des VW Tiguan zuerkannt hat.

Die Entscheidung zeigt, dass es sich lohnt, seinen Kaufvertrag juristisch überprüfen zu lassen, sofern Sie und Ihr PKW vom Abgas-Skandal betroffen sind.

Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen mit juristischem Rat zur Seite.

Ihr Rechtsanwalt Oliver Offermann

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