Neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu Kündigungsfristen in Formulararbeitsverträgen

Das BAG hat am vor kurzem entschieden, dass eine Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist des Arbeitnehmers in Formulararbeitsverträgen eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellt und die Klausel damit unwirksam ist.
Dies gilt auch, wenn der Arbeitsvertrag auch eine entsprechende Verlängerung der Kündigungsfristen für den Arbeitgeber vorsieht.
Nach Ansicht des BAG liegt durch die Verlängerung der Kündigungsfristen eine unangemessene Einschränkung der beruflichen Bewegungsfreiheit des Arbeitnehmers vor, wenn der Nachteil nicht durch entsprechende Vorteile, z.B. eine Gehaltserhöhung oder Bonuszahlungen, aufgewogen wird.
Im Regelfall wird man zukünftig nur noch ausnahmsweise die gesetzlichen Kündigungsfristen verlängern dürfen.
Hier ist für den Arbeitgeber besondere Vorsicht bei der Ausgestaltung seiner Arbeitsverträge geboten. Für viele Arbeitnehmer bietet sich bei unausgewogenen Kündigungsklauseln die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis selbst frühzeitig ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zu kündigen. siehe BAG, Urteil vom 26.10.2017 – 6 AZR 158/16
gez.
Rechtsanwalt
Oliver Offermann
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