Philosophie – kurze Wege und persönlicher Draht
Entscheiden Sie sich bewusst für den Einzelanwalt!
Jeder Fall ist „Chefsache“ und wird ausschließlich vom Kanzleiinhaber und seiner persönlichen Assistentin betreut.
Diese besondere persönliche Basis wissen unsere Mandanten zu schätzen. Bei uns stehen Sie mit Ihrem ganz individuellen, juristischen Anliegen im Vordergrund und laufen nicht Gefahr, in der Anonymität einer großen Kanzlei unterzugehen.
Überzeugen Sie sich selbst und werden Sie Teil unseres Mandantenstamms.
Ihr Rechtsanwalt
- Geboren und aufgewachsen in der Indestadt Eschweiler
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln 2000-2004
- 03/2005-04/2007 Referendariat am Oberlandesgericht Köln, Landgericht Aachen
- Zulassung als Rechtsanwalt im September 2007 und Tätigkeit als freier Mitarbeiter in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht
- 10/2007-12/2007 Weiterbildungslehrgang Wirtschaftsrecht – Fachanwaltsqualifikation im Arbeitsrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht erworben
- 03/2008 Gründung der Kanzlei
- Vertretungsberechtigt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
Büroleitung
Carolin Rempel, Rechtsanwaltsfachangestellte
Kostentransparenz
Um Sie vollumfänglich zufrieden zu stellen, ist es uns enorm wichtig, dass Sie bereits zu Beginn unserer Zusammenarbeit wissen, welches Honorar für unsere Tätigkeit entsteht.
Bereits beim ersten telefonischen Kontakt informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten.
Mandanten, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, tragen maximal die im Versicherungsvertrag vorgesehene Selbstbeteiligung.
Die Kosten einer juristischen Erstberatung beginnen bei 90,00 EUR und sind von Gesetzes wegen auf maximal 190,00 EUR, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, gedeckelt.
Bei einer Vertretung vor Gericht sind die Gebühren an das Vergütungsverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) als Mindestmaß gebunden.
Auch im außergerichtlichen Bereich richtet sich das Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In Einzelfällen kann eine Honorarvereinbarung in Form eines Pauschalhonorars oder eines Honorars auf Stundenbasis getroffen werden.
Als besonderen kostenlosen Service bieten wir unseren rechtsschutzversicherten Mandanten an, den gesamten notwendigen Schriftwechsel mit dem Rechtsschutzversicherer zu führen.
Mandanten mit geringem Einkommen beraten und vertreten wir gerne im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.