Philosophie – kurze Wege und persönlicher Draht

Entscheiden Sie sich bewusst für den Einzelanwalt!

Jeder Fall ist „Chefsache“ und wird ausschließlich vom Kanzleiinhaber und seiner persönlichen Assistentin betreut.

Diese besondere persönliche Basis wissen unsere Mandanten zu schätzen. Bei uns stehen Sie mit Ihrem ganz individuellen, juristischen Anliegen im Vordergrund und laufen nicht Gefahr, in der Anonymität einer großen Kanzlei unterzugehen.

Überzeugen Sie sich selbst und werden Sie Teil unseres Mandantenstamms.

Ihr Rechtsanwalt

  • Geboren und aufgewachsen in der Indestadt Eschweiler
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln 2000-2004
  • 03/2005-04/2007 Referendariat am Oberlandesgericht Köln, Landgericht Aachen
  • Zulassung als Rechtsanwalt im September 2007 und Tätigkeit als freier Mitarbeiter in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht
  • 10/2007-12/2007 Weiterbildungslehrgang Wirtschaftsrecht – Fachanwaltsqualifikation im Arbeitsrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht erworben
  • 03/2008 Gründung der Kanzlei
  • Vertretungsberechtigt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten

Büroleitung

Carolin Rempel, Rechtsanwaltsfachangestellte

Spezialisierung – auf Augenhöhe mit den Großen in unseren Schwerpunkten

Juristische Sachverhalte sind so vielfältig wie das Leben.

Wir sind keine Kanzlei, die es sich zum Ziel gesetzt hat, alle Rechtsgebiete anzubieten und abzudecken.

Deshalb beraten und vertreten wir ausschließlich in unseren Schwerpunkten.

Sie dürfen eine hervorragende juristische Expertise gepaart mit praktischer Erfahrung und überdurchschnittliches Engagement erwarten.

Sofern es einmal erforderlich sein sollte, bedienen wir uns der Unterstützung externer Fachleute auf anderen (juristischen) Disziplinen – wir sind optimal vernetzt.

Mandantenstimmen

Mandantenbewertungen sagen mehr aus als 1000 Worte –

Das sagen unsere Mandanten über uns:

„Wer Fachhilfe braucht, ist hier gut aufgehoben. Freundlich zu seinem Recht kommen!“
– Charly Wahlen

„Rundum positiv. Sehr zuvorkommend und schnell geholfen bei meinem Anliegen zum Arbeitsrecht!“
– Feit Mo

„Herr Offermann war kompetent und empathisch. Er hat mich bestens bei der Kündigungsschutzklage vertreten. […]“
– Lisa Esser

„Die Abwicklung eines Unfallschadens verlief völlig unkompliziert. Auf jeden Fall empfehlenswert !“
– Alexander Dickmeis

Kostentransparenz

Um Sie vollumfänglich zufrieden zu stellen, ist es uns enorm wichtig, dass Sie bereits zu Beginn unserer Zusammenarbeit wissen, welches Honorar für unsere Tätigkeit entsteht.

Bereits beim ersten telefonischen Kontakt informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten.

Mandanten, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, tragen maximal die im Versicherungsvertrag vorgesehene Selbstbeteiligung.

Die Kosten einer juristischen Erstberatung beginnen bei 90,00 EUR und sind von Gesetzes wegen auf maximal 190,00 EUR, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, gedeckelt.

Bei einer Vertretung vor Gericht sind die Gebühren an das Vergütungsverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) als Mindestmaß gebunden.

Auch im außergerichtlichen Bereich richtet sich das Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

In Einzelfällen kann eine Honorarvereinbarung in Form eines Pauschalhonorars oder eines Honorars auf Stundenbasis getroffen werden.

Als besonderen kostenlosen Service bieten wir unseren rechtsschutzversicherten Mandanten an, den gesamten notwendigen Schriftwechsel mit dem Rechtsschutzversicherer zu führen.
Mandanten mit geringem Einkommen beraten und vertreten wir gerne im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Zur Person

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Die Kanzlei

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Tätigkeitsschwerpunkte

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