Diesel-/Abgasskandal – OLG Köln billigt Rücktrittsrecht zu!

Vor einiger Zeit haben wir bereits darüber berichtet, dass das Landgericht Aachen im Dieselskandal mehrere verbaucherfreundliche Entscheidungen getroffen hat und Käufern, deren PKW mit der Manipulationssoftware ausgestattet ist, umfassende Mängelrechte zuspricht.

Die 8. Kammer, 9. Kammer und 12. Kammer des Landgerichts Aachen haben allesamt zu Gunsten der geschädigten Dieselfahrzeugbesitzer entschieden. Es liegen mehrere erstinstanzliche Urteile des Landgerichts Aachen vor, wonach den Käufern ein Rücktrittsrecht wegen Mangelhaftigkeit der PKW zusteht.

Die Tatsache, dass die betroffenen Dieselfahrzeuge mit der Manipulationssoftware ausgestattet sind, stellt demnach einen Sachmangel dar, da der Käufer erwartet, dass das Dieselfahrzeug die technischen Voraussetzungen für eine Zulassung im Straßenverkehr erfüllt und diese Voraussetzungen nicht erst durch Einsatz einer „Schummelsoftware“ geschaffen worden sind.

Nach den hier vorliegenden Informationen ist bislang eine Entscheidung rechtskräftig.

Das OLG Köln hat nunmehr in einem Hinweisbeschluss vom 20.12.2017 die Rechtsansicht mitgeteilt, dass es ebenfalls von einem erheblichen Sachmangel ausgeht und den Käufern somit ein Rücktritts- und sonstige Mängelrechte zustehen!

Der Händler, der gegen die Entscheidung in Berufung gegangen war, hat die Berufung mittlerweile zurückgenommen, um eine Zurückweisung der Berufung und eine weitere verbraucherfreundliche Entscheidung zu verhindern!

gez.

Oliver Offermann

Rechtsanwalt