Neues wegweisendes Urteil des BGH im Mietrecht

Der BGH hat am 28.02.2018 ein sehr vermieterfreundliches Urteil gefällt.

Oftmals entsteht zwischen den Mietparteien Streit, in welchem Zustand der Mieter die Mietwohnung an den Vermieter zurückzugeben hat.

Wenn der Mieter Schäden in der Wohnung hinterlässt, stellte sich in der Praxis regelmäßig die Frage, ob der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist zur Beseitigung der hinterlassenen Schäden setzen muss, um Schadensersatz beanspruchen zu können.

Diese in der Rechtspraxis der Instanzgerichte sehr umstrittene Rechtsfrage hat der BGH nun zu Gunsten des Vermieters entschieden (Az. VIII 157/17).

Keine vorherige Fristsetzung zur Geltendmachung von Schadensersatz nötig!

Er urteilt, dass der Vermieter nicht gehalten ist, dem Mieter eine Frist zur Beseitigung der Schäden zu setzen, bevor er Schadensersatz von dem Mieter beansprucht.

Der Vermieter hat demnach ein Wahlrecht und kann entweder verlangen, dass der Mieter den Schaden beseitigt oder sofortigen Geldersatz von dem Mieter verlangen.

Diese Rechtsfrage ist nun abschließend geklärt, so dass künftig Rechtssicherheit bei derartigen Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter besteht.

gez.

Oliver Offermann

Rechtsanwalt

logo-mietrecht-immobilien-deutscher-anwaltsverein