Musterfeststellungsklage – Vergleich wurde abgeschlossen
Teilnehmer der Musterfeststellungsklage dürfen sich freuen!
Die Anwälte der klagenden Verbraucherschutzverbände haben eine Einigung mit VW erzielt. Die Einigung sieht eine pauschalierte Schadensersatzzahlung an alle betroffenen Erwerber der manipulierten Fahrzeuge vor.
In den kommenden Tagen wird VW an alle Betroffenen, voraussichtlich beginnend ab dem 20.03.2020, Vergleichsangebote versenden und eine pauschalierte Schadensersatzzahlung anbieten. Die Angebote auf Schadensersatz werden bis zum 20.04.2020 befristet sein.
Sollten Sie ein solches Angebot erhalten, werden wir es gerne kostenlos für Sie überprüfen. Der VW-Konzern hat sich verpflichtet, die Kosten der Erstberatung zu tragen.
Zögern Sie nicht und lassen sich von uns fachkundig beraten.
Ihr
Rechtsanwalt Oliver Offermann
https://rechtsanwalt-offermann.de/wp-content/uploads/2021/04/Diesel.jpg5121024rechtsanwalt-offermann-dehttps://rechtsanwalt-offermann.de/wp-content/uploads/2021/02/offermann-logo21.pngrechtsanwalt-offermann-de2020-03-13 07:54:492021-04-09 06:33:42VW-Dieselskandal – kostenlose Erstberatung für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage