Neues höchstrichterliches Urteil im Mietrecht
Der Bundesgerichtshof hat am 08.11.2017 entschieden, dass der Vermieter auch zukünftig Schadensersatzansprüche wegen einer Beschädigung der Mietwohnung binnen 6 Monaten nach Rückgabe derselben an ihn geltend machen muss.
Die gesetzliche 6-Monatsfrist, innerhalb deren der Vermieter seine Schadensersatzansprüche z.B. durch Klageerhebung geltend machen muss, darf nicht durch einen Formularmietvertrag verlängert werden.
Siehe BGH, Urteil vom 08.11.2017. VIII ZR 13/17
Ihr Rechtsanwalt
Oliver Offermann
Rechtsanwalt