Wer haftet bei Unwetterschäden?

Aktueller denn je – Wer haftet bei Sturmschäden?

In jüngster Zeit kommt es sehr häufig zu Sturmereignissen. Bei Schäden, die durch umstürzende Bäume, herabfallende Äste oder gar herabfallende Dachziegeln verursacht werden, stellt sich in der Praxis die Frage, wer für den Schaden haftet.

1. Haftung des Grundstücksbesitzers

Wird ein Schaden an fremdem Eigentum durch herabfallende Gebäudeteile wie Dachziegel verursacht, haftet der Grundstücksbesitzer, wenn die Ablösung der Dachziegel auf eine fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung des Gebäudes zurückzuführen ist. Die Haftung des Grundstücksbesitzer setzt demnach ein Verschulden voraus, wobei das Verschulden vermutet wird.

2. Haftung des Grundstückseigentümers

Für Schäden, die durch einen umstürzenden Baum hervorgerufen werden, haftet der Eigentümer des Baumes, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet, dass der Eigentümer regelmäßig eine Sichtkontrolle des Baumes vornehmen muss.
3. Haftung der Versicherung/-en
a) Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden an der eigenen Immobilie auf, die durch ein Sturm- oder Unwetterereignis entstanden sind.
b) Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt die Schäden an eigenen beweglichen Gegenständen ab.
c) Kaskoversicherung
Schäden am eigenen PKW ersetzt die Teilkaskoversicherung.
Rechtsanwalt
Oliver Offermann