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Dieselskandal: BGH verurteilt VW zu Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die VW AG ihren betroffenen Kunden wegen der in mehreren Diesel-Fahrzeugtypen eingebauten Manipulationssoftware wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet ist (BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19).

In dem vorliegenden Fall hatte der Autobesitzer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages geklagt und bekam nun Recht.
Er kann das Auto an VW zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück!

Dieses Urteil hat eine erhebliche Signalwirkung und betrifft sämtliche von dem Dieselskandal betroffene Fahrzeugtypen.

Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich, ob auch Sie von dem Urteil profitieren können!

gez.
Rechtsanwalt Oliver Offermann