Kündigung wegen Eigenbedarfs muss begründet werden!

Das LG Oldenburg hat kürzlich entschieden, dasss eine Kündigung wegen Eigenbedarfs in dem Kündigungsschreiben selbst begründet werden muss, damit der Mieter in die Lage versetzt wird, den vorgebrachten Eigenbedarf zu überprüfen.
In dem zugrunde liegenden Fall hat der Vermieter es versäumt, die Kündigung wegen Eigenbedarfs in dem Kündigungsschreiben ordnungsgemäß und ausführlich zu begründen.
Die auf das Kündigungsschreiben gestützte Räumungsklage hat das Landgericht mangels Begründung abgewiesen.
Es hat es auch nicht als zulässig angesehen, dass der Vermieter die ausführliche Begründung des Eigenbedarfs im Prozess nachholt.
Ein Nachschieben von Kündigungsgründen ist demnach nicht zulässig.

LG Oldenburg, Urteil vom 14.08.2015 – Az. 13 S 209/15