Beweislast beim Auftreten von Mängeln beim Autokauf

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Der Bundesgerichtshof hat kürzlich eine weitere verbraucherfreundliche Entscheidung gefällt:

Tritt  innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe eines PKW ein Mangel auf, muss der Käufer fortan weder darlegen und nachweisen, auf welche Ursache dieser Zustand zurückzuführen ist, noch dass diese in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fällt. Der Verkäufer muss daher beweisen, dass der mangelhafte Zustand nicht bereits bei der Übergabe des PKW an den Verbraucher vorgelegen hat. Daher wird es für einen Käufer, der einen PKW zu privaten Zwecken von einem Händler gekauft hat, zukünftig einfacher möglich sein, seine Mängelrechte durchzusetzen, sofern sich ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf zeigt.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&Seite=1&nr=76174&pos=33&anz=213