Dieselskandal: EuGH erklärt vielfach verwendete Abschalteinrichtungen für illegal

Nun hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Thematik der so genannten Abschalteinrichtungen, die vielfach von den Autoherstellern verwendet werden, befasst.
Die Motorsteuerung der Fahrzeuge, unter anderem zahlreiche Diesel-Modelle der Hersteller Volkswagen und Audi, erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand im Zulassungsverfahren befindet oder ob es im realen Straßenverkehr betrieben wird.
Eine Abgasrückführungssoftware (AGR-Software) sorgt dafür, dass es im Zulassungsverfahren auf dem Prüfstand zu weitaus geringerem Schadstoffausstoß kommt als im realen Verkehr.

Dem Entscheid des EuGH vom 17.12.2020 (C-693/18 -Pressemitteilung 170/2020) zufolge liegt insofern
1. eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, die
2. auch dann nicht gerechtfertigt wäre, selbst wenn sie dazu diente, den Motor der Fahrzeuge vor Verschmutzung und Verschleiß zu bewahren.

Dieses neue Urteil des EuGH hat auch für die Verfahren vor den deutschen Zivilgerichten eine Signalwirkung.
Die Fachpresse berichtet einhellig, dass diese Software auch in den neueren Modellen der Hersteller des VW-Konzerns, Audi, Mercedes, BMW, Opel, Ford und Kia verbaut ist.
Wie wir bereits berichtet haben, hat der Bundesgerichtshof (BGH) erst in diesem Jahr entschieden, dass der Einsatz der Abgassoftware eine vorsätzlich sittenwidrige Täuschung ihrer betroffenen Kunden darstellt und den Käufern solcher Fahrzeuge Schadensersatzansprüche zustehen.
Wenn Sie ebenfalls Besitzer eines betroffenen Fahrzeuges sind, sollten Sie fachkundigen Rat durch einen spezialisierten Rechtsanwalt einholen.

gez.
Oliver Offermann
Rechtsanwalt