Kirchenaustritt als Kündigungsgrund?

Im kirchlichen Arbeitsrecht sind einige Besonderheiten zu beachten.
Kirchliche Arbeitgeber verlangen von ihren Arbeitnehmern, dass sich diese den Glaubenssätzen der Kirche anpassen und den Vorstellungen von Moral und Glauben der Kirche entsprechen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich aktuell damit zu befassen, ob ein Arbeitnehmer Mitglied der arbeitgebereigenen Kirche sein muss und ein Austritt des Arbeitnehmers aus der Kirche den Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt.
Diese Frage hat das BAG nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt (Az. 2 AZR 196/22).
Mit Spannung wird die Beantwortung der Frage erwartet.
Wir werden berichten…