fristlose Kündigung wegen Beleidigung in WhatsApp-Gruppe
Nach neuester Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts riskiert ein Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung, wenn er einen Vorgesetzten in einer privaten Chat-Gruppe massiv beleidigt, auch wenn die Inhalte innerhalb der Chat-Gruppe verbleiben und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Das Bundesarbeitsgericht hat hier anders als die Vorinstanz entschieden, welche annahm, dass es innerhalb der Gruppe eine „berechtigte Vertraulichkeitserwartung“ gäbe, dass die geschriebenen Inhalte nicht an Dritte weitergetragen werden.
Für diese Annahme bestehe jedoch kein Raum, so das Bundesarbeitsgericht, wenn sich eine Person in stark beleidigender und/oder menschenverachtender Form über den Arbeitgeber oder Arbeitskollegen äußert (BAG, Urteil vom 24. August 2023 – 2 AZR 17/23).