Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

Die Rechtsgrundlagen im WEG-Recht finden man im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), der notariellen Teilungserklärung und der darauf beruhenden Gemeinschaftsordnung.

Die Kenntnis dieser Grundlagen ist unerlässlich, um die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohnungseigentumsgemeinschaft einschätzen zu können.

Kanzlei Offermann

Das WEG unterscheidet zwischen Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum sowie Sondernutzungsrechten.

Häufig bestellt die Wohnungseigentumsgemeinschaft eine professionelle Verwaltung, die sich um die Belange der Eigentümer und der Gemeinschaft kümmert und diese in rechtlicher Hinsicht nach außen vertritt. Oftmals wird bereits in der Teilungserklärung ein WEG-Verwalter bestimmt und bestellt.

Die Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft sind rechtlich miteinander verbunden und müssen sich im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum untereinander abstimmen.

Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Eigentümerversammlung statt, zu der alle Eigentümer mindestens zwei Wochen eingeladen werden müssen.

Im Vorfeld der Versammlung teilt der Verwalter zusammen mit der Einladung die zu beschließenden Tagesordnungspunkte (TOP) mit, damit die Eigentümer informiert sind, worüber abgestimmt wird.

Bei Streitigkeiten über einzelne Punkte oder Beschlüsse, muss das zuständige Amtsgericht angerufen werden, um eine rechtliche Klärung der streitigen Fragen herbeizuführen.