Was beinhaltet ein Tarifvertrag?

Als Tarifvertrag bezeichnet man einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband und Gewerkschaft. Voraussetzung dafür ist die Tarifzuständigkeit bei Gewerkschaft bzw. Arbeitgeberverband. Mit normativem Charakter wirkt der Tarifvertrag wie ein Gesetz von außen auf die Arbeitsverhältnisse ein. Da der Tarifvertrag ein schuldrechtlicher Vertrag ist, gelten bei Abschluss eines Tarifvertrages in der Regel die schuldrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das zugehörige Gesetz, das Tarifvertragsgesetz, regelt beispielsweise die Dauer, den Inhalt, sowie die Wirkung des Tarifvertrages.
Sollten die Vorschriften des Tarifvertrages im Widerspruch zu den Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag stehen, stehen die tarifvertraglichen Vereinbarungen vor den arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Momentan sind 506 Tarifverträge von rund 68.000 gültigen Tarifverträgen des Tarifregisters allgemeinverbindlich. Das Recht ,Tarifverträge abzuschließen und gemeinsam auszuhandeln, steht den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu. Die Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt. Damit der Tarifvertrag Geltung beansprucht, muss Arbeitnehmer in einer tarifschließenden Gewerkschaft aktiv sein und der Arbeitgeber in einem tarifschließenden Arbeitgeberverband Mitglied sein. Der Grundsatz, dass der Tarifvertrag nur dann auf einen Arbeitsvertrag Anwendung findet, wenn beide Vertragsparteien Mitglieder eines Verbandes sind, wird bei einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag durchbrochen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann nach § 5 Tarifvertragsgesetz einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss auf Antrag einer Tarifvertragspartei unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich erklären.

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