Der Beruf des Rechtsanwaltes
Ein Rechtsanwalt berät und vertritt seine Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten. Da ein Rechtsanwalt ein wichtiges Organ der Rechtspflege ist, sollte er zu einer fairen und ehrlichen Entscheidung beitragen. Der Rechtsanwalt ist Volljurist und hat die Befähigung zum Richteramt erworben und könnte aufgrund seiner langjährigen Ausbildung auch als Staatsanwalt, Notar oder Richter fungieren. Die Aufgaben des Rechtsanwaltes bestehen darin, sowohl die gesamte Rechtslage zu überprüfen, als auch Rechtsschriften zu verfassen. Falls der Rechtsstreit vor Gericht geht, ist es die Hauptaufgabe des Rechtsanwaltes, eine Erfolg versprechende und überzeugende Strategie der Vertretung zu erstellen und die Gerichtsverhandlungen schriftsätzlich vorzubereiten. Ausschlaggebend für den Erfolg einer Verhandlung ist die akribische Vorbereitung der Gerichtsverhandlung durch vorbereitende Schriftsätze. Zudem ist das Auftreten des Rechtsanwaltes vor Gericht von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus ist Sorgfalt genauso wichtig wie ein gutes Verhandlungsgeschick. Die erstellten Schriftstücke sind auf das – rechtlich gesehen – Wesentliche zu konzentrieren und möglichst einfach und präzise zu formulieren. Nahezu jeder Rechtsanwalt wird in seiner Berufslaufbahn auf das Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht stoßen und dort Mandanten verteidigen. Um stets auf dem aktuellen Stand zu sein, bilden sich Rechtsanwälte eigenständig weiter und besuchen Fortbildungen zu unterschiedlichen Themen. Zur regelmäßigen Fortbildung ist der Rechtsanwalt berufsrechtlich verpflichtet.
Ausbildung und Studium eines Rechtsanwaltes
Voraussetzung für eine erfolgreiche Karriere als Rechtsanwalt ist ein absolviertes Studium der Rechtswissenschaften. Dafür werden das erste und zweite juristische Staatsexamen sowie eine Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer abverlangt. Zudem muss jeder Rechtsanwalt über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die dann eintritt, wenn dem Mandanten durch eine falsche Beratung des Rechtsanwaltes ein Schaden entsteht. Das gesamte Studium beläuft sich bis zum Abschluss des ersten Staatsexamens auf eine Regelstudienzeit von neun Semestern. Im Rahmen des Studiums können verschiedene Schwerpunkte in unterschiedlichen Rechtsbereichen gewählt werden. Darunter zählen Bereiche wie beispielsweise das Arbeitsrecht, Strafrecht oder Familienrecht. Nachdem die angehenden Rechtsanwälte das erste Staatsexamen erfolgreich bestanden haben, treten sie in den juristischen Vorbereitungsdienst – das Referendariat – ein. Im Rahmen des etwa zwei Jahre andauernden Referendariats sammeln die angehenden Rechtsanwälte praktische Erfahrungen. Das Referendariat schließt mit dem zweiten Staatsexamen ab.
Welche Fähigkeiten sollte ein Rechtsanwalt mitbringen?
Eine der wichtigsten Eigenschaften, über die ein Rechtsanwalt verfügen muss, ist die Überzeugungsfähigkeit. Denn in einem Rechtsstreit muss nicht nur der Richter, sondern auch andere Parteien, wie beispielsweise der Staatsanwalt, überzeugt werden. Doch auch Mandanten sowie andere Prozessbeteiligte wie Zeugen oder Sachverständige müssen richtig eingeschätzt werden können, was wiederum eine gute Menschenkenntnis und soziale Kompetenzen voraussetzt. Vor allem in kniffligen Situationen ist es wichtig, dass sich der Rechtsanwalt in die Person hinein versetzen kann, um sie zu verstehen.