Der Fachbereich Mietminderung der Rechtsanwaltskanzlei Offermann
Benötigen Sie in Langerwehe und der Region eine Anwaltskanzlei für Mietminderung? In der Rechtsanwaltkanzlei Offermann zählen der juristische Bereich des Mietrechts und damit auch das juristische Teilgebiet der Mietminderung zu unseren Kernkompetenzen. In unserer Fachanwaltskanzlei für Mietrecht beraten wir Sie auch gerne ausführlich zu den unterschiedlichen Möglichkeiten sowie den juristischen Voraussetzungen, unter denen eine Mietminderung aus dem juristischen Blickwinkel durchgerungen werden kann. Auf unserer Webseite möchten wir Ihnen darüber hinaus einen kurzen Einblick in den fachspezifischen Bereich der Mietminderung geben. In dem Fall, dass Sie Fragen zum Thema Mietminderung haben, freuen wir uns darauf, Sie in unserer Kanzlei zu begrüßen und ausführlich zu beraten.
Die Rechtslage zum Thema Mietminderung
Der Bereich des Mietrechts ist sehr vielschichtig sowie verzweigt und beschäftigt sich unter anderem mit dem wichtigen Rechtsbereich der Mietminderung. Vor allem auch in Städten wie Langerwehe ist der Fachbereich Mietminderung ein wichtiger Punkt. Im Bezug darauf treten in Mietwohnungen in Städten wie Langerwehe unerhoffte Probleme wie Heizungsausfälle oder Schimmelbefall auf. Im Endeffekt verlangen viele Mieter eine Mietminderung, da sie sich in ihrer Wohnqualität erheblich eingeschränkt fühlen. Gemäß § 536 BGB kann die Miete bei bedeutenden und nicht unerheblichen Mängeln oder Fehlern angemessen gekürzt werden. Eine entsprechende Mietminderung muss durch eine Mängelrüge dem Vermieter gegenüber angegeben werden. Die rechtlich Basis für eine wirksame Mietminderung ist ein nachvollziehbarer Mangel in der Wohnung, der den Ist-Zustand von dem ursprünglichen Soll-Zustand unterscheidet. Aus juristischer Sicht wird mit der Wirksamkeit des Mietvertrages der Soll-Zustand der Wohnung beschrieben, wodurch ein Mietmangel deutlich gemacht werden kann. Weiterhin zählen auch Beeinträchtigungen, die die Gesundheit gefährden können, als Mangel und berechtigen den Mieter dazu, die Miete zu mindern.
Höhe der Mietminderung in Langerwehe
Der Wert für eine Mietminderung in Langerwehe richtet sich laut der momentan geltenden Rechtsprechung nach der Höhe der Bruttomiete, also der Kaltmiete zuzüglich der Heiz- und Nebenkosten. Im Bezug darauf wird der genaue Betrag der Mietminderung in Langerwehe vom jeweiligen Einzelfall abhängig gemacht und folglich nicht für allgemeingültig gehalten. Hierbei spielt der Umfang der Beeinträchtigung eine Rolle, wonach auch bewertet wird, wie sehr der Mangel sich auf die Wohnqualität auswirkt. Sollte es zwischen dem Vermieter und Mieter zu einem Streitfall kommen, nimmt das Gericht nach einem im Gesetz festgelegten Rahmen die Schätzung vor.
Unangemessene Mietminderung in Langerwehe
Im Fall einer nicht erteilten Mietminderung in Langerwehe, welche in Summe einer zweifachen Monatsmiete entspricht, steht dem Vermieter das Recht zu, den Mieter fristlos die Wohnung zu kündigen. Damit eine nicht erlaubte und somit unangemessene Mietminderung in Langerwehe schon von Anfang an vermieden werden kann, ist es vom Grundsatz her ratsam, bei dem Vermieter bei der nächsten Monatsmiete kenntlich zu machen, dass eine Mietminderung sinnvoll wäre.
Nachweise für Mängel in Langerwehe
Um im Streitfall zwischen Mieter und Vermieter den Mangel zweifelsfrei beweisen zu können, muss der Mieter den Mangel aufzeigen. Darüber hinaus kann der Mieter einen Sachverständigen für ein Gutachten beauftragen. Dementgegen ist der Vermieter dazu verpflichtet, einen dementsprechenden Gegenbeweis vorzulegen, dass der Schaden nicht die Größenordnung besitzt, wie vom Mieter geschildert oder dass der Mangel nicht der Fürsorgepflicht des Vermieters entspringt. Eine Rückwirkung der Mietminderung in Langerwehe ist möglich, sofern der Vermieter frühzeitig von dem Schaden in Kenntnis gesetzt wurde.
Informationen zu Langerwehe
Unsere Klienten kommen nicht nur aus der Stadt Langerwehe, sondern kommen darüber hinaus aus Aachen.
Hier erhalten Sie ein paar zusätzliche Informationen über die Region Langerwehe:
Langerwehe ist eine Gemeinde, die im Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt und ca. 13.500 Einwohner hat. Hierbei erstreckt sich Langerwehe über eine Fläche von ungefähr 42 km². Somit leben in der Gemeinde Langerwehe 325 Einwohner pro km². Die Gemeinde teilt sich hierbei in 15 Ortsteile auf, wobei für die Gemeinde die Postleitzahl 52379 gilt. Hierbei entstand Langenwehe durch eine kommunale Neugliederung vom 01.01.1972, wo die ehemals selbstständigen Gemeinden Langerwehe, Dhorn, Wenau, Jüngersdorf, Geich-Obergeich sowie Luchem zusammengelegt wurden. Seit dem Jahr 1985 unterhält die Gemeinde Langenwehe eine Städtepartnerschaft zu der englischen Stadt Exmouth. Hier in Langenwehe steht ein sehenswertes sowie weltbekanntes Topfereimuseum. Weitere kulturhistorische und sehenswerte Gebäude sind unter anderem die Laufenburg, die eine Höhenburg im Umkreis der Gemeinde Langenwehe ist und die Burg Holzheim. Im Gegensatz zur Laufenburg handelt es sich bei der Burg Holzheim um eine Flachlandburg. Durch regelmäßige Veranstaltungen wie die Frühlingspromenade im Schloss, das Sommerfest, der Kürbismarkt und zahlreiche weitere bürgernahe Veranstaltungen ist darüber hinaus auch für zahlreiche Freizeitmöglichkeiten gesorgt. Langenwehe ist eine Gemeinde, die besonders verkehrsgünstig zwischen den beiden Mittelzentren Eschweiler und Düren sowie den Oberzentren Köln und Aachen liegt. Der Bahnhof von Langenwehe konnte darüber hinaus die Infrastruktur erheblich aufwerten. Der größte und bekannteste Arbeitgeber der Gemeinde Langenwehe ist hierbei das Unternehmen alesco GmbH & Co. KG, welches ungefähr 250 Arbeitsplätze anbietet. Aufgrund der guten Infrastruktur ist dieser Arbeitgeber auch für Personen, die außerhalb von Langenwehe leben interessant. Die Gemeinde verfügt außerdem über die Feuerwehr Langerwehe, die über zeitgemäße Ausrüstung verfügt und somit in der Lage ist die vielfältigen Aufgaben einer modernen Feuerwehr auszuüben. Durch ausreichend Allgemeinmediziner, Apotheken sowie Zahnärzte ist auch für die medizinische Versorgung der Bewohner von Langenwehe gesorgt. Die vierbeinigen Bewohner der Gemeinde werden durch den ansässigen Tierarzt umsorgt. Da es sich bei der Gemeinde Langenwehe um einen Ort handelt der sehr ländlich gelegen ist, ist Langenwehe ein idealer Wohn- aber auch Erholungsort für Familien. In diesem Sinne erlauben es zahlreiche Kindertagesstätten auch berufstätigen Eltern ihren Job weiter auszuführen. Für die schulische Bildung in Langenwehe steht neben einer Gesamtschule auch eine weiterführende Schule zur Verfügung. Musikalische Talente werden in der örtlichen Musikschule von Langenwehe gefördert. Den Kindern und Jugendlichen der Gemeinde stehen außerdem zahlreiche Spiel- und Bolzplätze zur Verfügung.
Anfahrtsbeschreibung aus Langerwehe zum Rechtsanwalt Offermann
Um Ihnen die Anfahrt in unsere Rechtsanwaltskanzlei Offermann verständlicher zu gestalten, haben wir für unsere Klienten aus Langerwehe eine sinnvolle und nachvollziehbare Anfahrtsbeschreibung ausgearbeitet:
1. Sie beginnen auf der Marienstraße nach Südwesten
2. Nach 39 Metern links in Richtung An der Lochmühle abbiegen
3. Nach 58 Metern links abbiegen auf An der Lochmühle
4. Nach weiteren 46m links abbiegen auf Jüngersdorfer Straße
5. Nach 240 weiter im Kreisverkehr die erste Ausfahrt auf die Schönthaler Straße nehmen
6. Nach 120 Metern im Kreisverkehr die zweite Ausfahrt auf die Hauptstraße nehmen
7. 270 weiter im Kreisverkehr die erste Ausfahrt auf die Luchemer Straße nehmen
8. Im Kreisverkehr dritte Ausfahrt (B264) nehmen nach 650 Metern
9. Nach 5,2 km links abbiegen auf die Dürener Straße und weiter auf der B264
10. Nach 2,1 km biegen Sie links ab auf die Bergrather Straße
11. Nach weiteren 160m nehmen Sie die 2. Abzweigung rechts, um auf Martin-Luther-Straße zu wechseln, wo sich das Ziel nach 350 m auf der rechten Seite befindet.
Kanzlei Rechtsanwalt Offermann
OLIVER OFFERMANN
Moltkestraße 23
52249 Eschweiler
Tel.: 02403-502 7480
Fax.: 02403-502 7482
Mail: info@rechtsanwalt-offermann.de
Geschäftszeiten:
9-13 Uhr 14-17.30 Uhr
– Termine nach Vereinbarung
– bei Bedarf auch außerhalb der Geschäftszeiten