Ihre Miete wurde in Langerwehe erhöht?

Brauchen Sie Unterstützung bei einer Mieterhöhung in Langerwehe? In der heutigen Zeit merkt man selbst kaum noch, wie schnell die Mieten in den verschiedenen Städten steigen, so auch in Langerwehe. Es ist vorgeschrieben, dass die Miete um max. 20% in drei steigen darf. Als Mieter in Langerwehe sollten man sich vergewissern, dass dem Vermieter kein Fehler unterlaufen ist. Es ist sogar üblich, dass ein Mieter alle fünfzehn Monate einen Brief von seinem Vermieter erhält mit einem Schreiben, dass Wohnungen im näheren Umfeld von Langerwehe auch nicht günstig seien. Falls im Mietvertrag keine Informationen zu einer Mieterhöhung gegeben sind, kann der Vermieter die Miete auf die ortsüblichen Vergleichsmieten erhöhen. Sie haben noch weitere Fragen zur Mieterhöhung? Wir beraten Sie gerne persönlich zur Mieterhöhung in Langerwehe.

Mieterhöhung Langerwehe

Was passiert bei Modernisierungen in meiner Mietwohnung?

In jedem Jahr werden tausende Wohnungen modernisiert, natürlich auch in Langerwehe. Bei einer Modernisierung darf der Vermieter elf Prozent der entstehenden Aufwendungen auf Ihre Jahresmiete aufgliedern. Aber das Recht, dass die Miete auf maximal 20 % in 3 Jahren erhöht werden darf, nicht. Die entstehenden Kosten für Renovierungen sowie Reparaturen darf man nicht nicht auf die Mieter umgelegt werden. In Ihrer Wohnung in Langerwehe stehen Modernisierungsmaßnahmen bevor? Wir beraten Sie gerne.

Häufige Fehler in Punkto Mieterhöhung für Langerwehe

Ein wichtiger Bestandteil für einen Vermieter in Langerwehe ist es, dass die Mieterhöhung schriftlich vollzogen wird und nicht mündlich. Die Mieterhöhung ist nur wirksam, wenn diese an wirklich jeden Mieter des jeweiligen Mietvertrages gerichtet ist und eine nachvollziehbare Begründung angegeben ist. Ist die Ursache der Mieterhöhung der hohe Mietspiegel im Umkreis der Wohnung in der Stolberg, muss in dem Schreiben laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außerdem auf die Quelle verwiesen werden, wo der Mietspiegel vom Mieter eingesehen werden kann. Als Mieter muss man aber der Mieterhöhung zustimmen, ansonsten kann diese der Vermieter in Langerwehe nicht durchsetzen. Aus diesem Grund sollte der Mieter zu Beginn überprüfen, weswegen die Angaben des Vermieters angemessen sind. Sie als Mieter haben gegeüber dem Vermieter auch Rechte, so können Sie die Mieterhöhung auch verweigern, wenn diese zu drastisch und für Sie in Langerwehen nicht gerechtfertigt ist. Dann kann der Mieter erstmal nur die alte Miete weiter zahlen. Der Mieter ist dazu verpflichtet die Mieterhöhung anzunehmen, wenn der Vermieter alle alle Vorschriften beachtet hat. Bei einer Verweigerung ist des dem Vermieter möglich die Zustimmung gerichtlich in Langerwehe einklagen.

Kappungsgrenze in Langerwehe

Der Mietbetrag darf sich in Langerwehe inzwischen von 3 Jahren nicht mehr als 20 Prozent erhöhen, das bezeichnet man in den gesetzlichen Regelungen des Mietrechts als die „sogenannte“ Kappungsgrenze. Teilweise gilt bei Gebieten, wo Wohnungsknappheit herrscht, eine Kappungsgrenze von 15 %. Sie kenne die Kappungsgrenze in Langerwehe nicht? Wir helfen gerne weiter.

Informationen zu Langerwehe

Unsere Klienten kommen heute nicht nur aus Langerwehe, sondern deutlich mehr kommen auch aus Aachen. Deshalb informieren wir Sie im Folgenden im Allgemeinen über Langerwehe:
Die Stadt Langerwehe liegt in Nordrhein-Westfalen und hat 15 Stadtteile, die sich auf einer Fläche von ungefähr 42 km² verteilen. Auf dieser Fläche wohnen knapp 13.000 Einwohner, woraus sich eine Bevölkerungsdichte von 323 Einwohnern pro km² ergibt. Zu den Sehenswürdigkeiten in Langerwehe gehören unter anderem die alte Dorfkirche und das Töpfereimuseum, das überall bekannt und beliebt ist. Die Infrastruktur ist durch einen Bahnhof gut ausgebaut und ermöglicht es den 250 Mitarbeitern von alesco GmbH & Co. KG ihren Arbeitsplatz einfach zu erreichen. Aber auch über die Autobahn A4 gelangen sie schnell zum Firmengelände. Auch für die Sicherheit und ärztliche Versorgung ist durch die Feuerwehr Langerwehe und zahlreiche Ärzte und Apotheken gesorgt. Des Weiteren gibt es einen Tierarzt, der sich um die Gesundheit der Tiere in Langerwehe kümmert. Durch die ländliche und ruhige Lage von Langerwehe, bietet die Stadt zahlreiche Erholungsmöglichkeiten sowohl für Einheimische, als auch für Touristen. Langerwehe ist vor allem für Familien ein idealer Wohnort, denn es gibt viel Grün, so dass sich die Kinder ausgiebig austoben können. Zudem ist für ausreichend Betreuung für die Kleinen gesorgt, sodass ihre Eltern beruflich weiterhin tätig sein können. Später können die Kinder dann auf die ortsansässige Grundschule und danach auf die Gesamtschule sowie weiterführende Schulen gehen. Wer sich in seiner Freizeit musikalisch betätigen will, der kann in Langerwehe die Musikschule besuchen. Wer lieber sportlich aktiv werden will, geht am besten auf einen der Sport-, Spiel- und Bolzplätze. Langerwehe hat somit für groß und klein sowie jung und alt vieles zu bieten.

Anfahrtsbeschreibung aus Langerwehe zum Rechtsanwalt Offermann

Über Ihren Besuch aus Langerwehe freuen wir uns sehr.. Nicht jeder nutzt heute ein Navigationsgerät, wenn Sie es auf die altmodische Art versuchen wollen:
1. Sie beginnen auf der Marienstraße nach Südwesten
2. Nach 39 Metern links in Richtung An der Lochmühle abbiegen
3. Nach 58 Metern links abbiegen auf An der Lochmühle
4. Nach weiteren 46m links abbiegen auf Jüngersdorfer Straße
5. Nach 240 weiter im Kreisverkehr die erste Ausfahrt auf die Schönthaler Straße nehmen
6. Nach 120 Metern im Kreisverkehr die zweite Ausfahrt auf die Hauptstraße nehmen
7. 270 weiter im Kreisverkehr die erste Ausfahrt auf die Luchemer Straße nehmen
8. Im Kreisverkehr dritte Ausfahrt (B264) nehmen nach 650 Metern
9. Nach 5,2 km links abbiegen auf die Dürener Straße und weiter auf der B264
10. Nach 2,1 km biegen Sie links ab auf die Bergrather Straße
11. Nach weiteren 160m nehmen Sie die 2. Abzweigung rechts, um auf Martin-Luther-Straße zu wechseln, wo sich das Ziel nach 350 m auf der rechten Seite befindet.

Kanzlei Rechtsanwalt Offermann

OLIVER OFFERMANN
Moltkestraße 23
52249 Eschweiler
 
Tel.: 02403-502 7480
Fax.: 02403-502 7482
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– bei Bedarf auch außerhalb der Geschäftszeiten