Ihr Vermieter erhöht in Eschweiler die Miete?

Brauchen Sie Hilfe beim Thema Mieterhöhung in Eschweiler? In der heutigen Zeit steigen die Mieten in den meisten deutschen Städten rasant an, so auch in Eschweiler. Bis zu 20 % innerhalb von drei Jahren sind erlaubt, welche bei Renovierung oder Modernisierung noch höher ansteigen können. Doch die Mieter in Eschweiler sollten sich stets vergewissern, dass dem Vermieter kein Fehler unterlaufen ist. Mittlerweile ist es üblich, dass ein Mieter alle 15 Monate Post von seinem Vermieter erhält mit dem Anliegen, dass vergleichbare Wohnungen im näheren Umfeld von Eschweiler auch teurer seien. Falls im Mietvertrag keine Angaben zu einer Mieterhöhung gegeben sind, kann der Vermieter die Miete auf die ortsüblichen Vergleichsmieten erhöhen. Doch auch hier gilt, dass die Miete in drei Jahren nicht mehr als 20 % steigen sollte. Gerne beraten wir Sie speziell zur Mieterhöhung in Eschweiler.

Mieterhöhung Eschweiler

Was passiert bei Modernisierungen in der Mietwohnung?

Jedes Jahr werden viele Wohnungen modernisiert, so auch in Eschweiler. Bei einer Modernisierung darf der Vermieter elf Prozent der entstehenden Kosten auf die Jahresmiete aufteilen. Hierbei zählt die Regelung, dass die Miete auf maximal 20 Prozent in drei Jahren erhöht werden darf, nicht. Die entstehenden Kosten für Renovierungen sowie Reparaturen dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Falls in Ihrer Wohnung in Eschweiler Modernisierungsmaßnahmen vollzogen werden, stehen wir Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung.

Die häufigsten Fehler in Punkto Mieterhöhung für Eschweiler

Der wichtigste Aspekt für einen Vermieter in Eschweiler ist, dass die Mieterhöhung schriftlich erfolgt. Die Mieterhöhung ist nur wirksam, wenn diese an alle Mieter des Mietvertrages gerichtet ist und eine nachvollziehbare Begründung angegeben ist. Sollte der Grund der Mieterhöhung der hohe Mietspiegel im Umfeld der Wohnung in der Eschweiler, muss in dem Schreiben laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur noch auf die Quelle verwiesen werden, wo der Mietspiegel eingesehen werden kann. Doch ohne Zustimmung des Mieters kann der Vermieter in Eschweiler die Mieterhöhung nicht durchsetzen. Somit sollte der Mieter zunächst prüfen, inwiefern die Gründe des Vermieters berechtigt sind. Sollte die Mieterhöhung zu drastisch und für den Mieter in Eschweiler nicht gerechtfertigt sein, kann dieser die Mieterhöhung verweigern. Dann muss er erstmal nur die alte Miete weiter zahlen. Sind alle Angaben in Ordnung und hat sich der Vermieter an alle Vorschriften gehalten, ist der Mieter dazu verpflichtet, die Mieterhöhung anzunehmen. Bei Verweigerung dessen kann der Vermieter die Zustimmung gerichtlich in Eschweiler einklagen.

Kappungsgrenze in Eschweiler

Dass sich die Miete in Eschweiler innerhalb von drei Jahren nicht mehr als zwanzig % erhöhen darf, bezeichnet in den gesetzlichen Regelungen des Mietrechts die Kappungsgrenze. Teilweise gilt bei Gebieten, wo Wohnungsknappheit herrscht, eine Kappungsgrenze von 15 %. Sie kenne die Kappungsgrenze in Eschweiler nicht? Wir helfen gerne weiter.

Informationen zu Eschweiler

Unsere Klienten kommen mittlerweile nicht nur aus Eschweiler, sondern immer mehr kommen auch aus Jülich. Aus diesem Grund informieren wir Sie im Folgenden im Allgemeinen über Eschweiler:
Die Stadt Eschweiler liegt in Nordrhein-Westfalen und gehört zu der Region Köln, genauer zu der Städteregion Aachen. Eschweiler hat rund 55.000 Einwohner, die auf einer Fläche von ungefähr 76 km² wohnen. Die Stadt besteht aus 22 Stadtteilen und der SPD-Politiker Rudi Bertram ist der Bürgermeister. Zu den Sehenswürdigkeiten von Eschweiler gehört unter anderem das Alte Rathaus, welches im Jahre 1822 erbaut wurde, oder eine gotische Burganlage, die sich in Eschweiler-Weisweiler befindet und zwischen dem 15. und 16. Jahrhundert erbaut worden ist. Die Burg wurde bis zum 19. Jahrhundert durchgehend renoviert und erneuert. Es gibt aber auch noch viele weitere historische Gebäude und Denkmäler, zu denen zum Beispiel das Haus Palant, die Kinzweiler Burg oder der Broicher Hof gehören. Bekannt ist Eschweiler vor allem auch durch die vielen Mühlen und Jugendstilgebäude, die das Stadtbild verschönern. Ebenfalls verschönert wird dieses durch die 54km lange Inde, die mitten durch Eschweiler fließt und in der Rur mündet. In Eschweiler gibt es außerdem viele schöne Erholungsgebiete, wie beispielsweise der Blaustein-See oder zahlreiche Wälder, die zum Spazierengehen und Radfahren einladen. Auch kulturell hat Eschweiler mit dem Eschweiler Music Festival und einem großen Unterhaltungsprogramm Einheimischen und Touristen viel zu bieten. Kinder und Jugendliche können ihre Freizeit im Hallenbad verbringen, welches sich in der Jahnstraße befindet und bis auf montags täglich für sie geöffnet hat. Im Sommer gibt es auch ein Freibad, welches in Dürwiß liegt und mit schönen Liegeflächen sowie Rutschen Groß und Klein zum Baden einlädt. Wer Urlaub in Eschweiler machen will, für den gibt es eine große Auswahl an Gästehäusern und Ferienwohnungen.

Anfahrtsbeschreibung aus Eschweiler zum Rechtsanwalt Offermann

Wir freuen uns auf Ihren Besuch aus Eschweiler.. Damit Sie uns direkt finden, haben wir Ihnen eine Anfahrtsbeschreibung erstellt:
1. Vom Eschweiler Hauptbahnhof gehen sie in Richtung Osten auf die Eisenbahnstraße.
2. Nach 51 Metern biegen Sie links ab auf die Eisenbahnstraße.
3. Anschließend nach 96m die 1. Abzweigung rechts nehmen, um auf Invalidenstraße zu wechseln.
4. Nach 200m rechts abbiegen auf die Odilienstraße.
5. Im weiteren Verlauf biegen Sie nach 300 Metern links ab auf die Röthgener Straße.
6. 280 weiter folgen Sie der Straße Langwahn
7. Nach 280m die erste Ausfahrt (Marienstraße) im Kreisverkehr nehmen
8. In 450 m folgen Sie der Martin-Luther-Straße
9. Nach weiteren 84 Metern befindet sich das Ziel auf der linken Seite.

Kanzlei Rechtsanwalt Offermann

OLIVER OFFERMANN
Moltkestraße 23
52249 Eschweiler
 
Tel.: 02403-502 7480
Fax.: 02403-502 7482
Mail: info@rechtsanwalt-offermann.de
 
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– bei Bedarf auch außerhalb der Geschäftszeiten