Ihr Vermieter hebt die Miete in Alsdorf an?

Suchen Sie Service bei dem Themengebiet Mieterhöhung in Alsdorf? Heute ist es beeindruckend, wie schnell Mieten steigen, so auch in Alsdorf. In 3 Jahren sind max. 20% Erhöhung erlaubt. Fehler passieren jedem mal, deswegen sollten die Alsdorfer auch darauf achten, dass dem Vermieter kein Fehler unterlaufen. Es ist sogar schon soweit, dass man als Mieter alle 1-2 Jahre einen Brief von seinem Vermieter bekommt mit dem Anliegen, dass auch vergleichbare Wohnungen im näheren Umfeld von Alsdorf teurer sind. Wenn im Mietvertrag keine Angaben zur Mieterhöhung stehen, ist es dem Vermieter möglich, die Miete auf die ortsüblichen Vergleichsmieten zu erhöhen. Aber auch hier gilt, dass die Miete in einem zeitraum von drei Jahren nicht mehr als zwanzig % steigen darf. Sehr gerne beraten wir Sie persönlich zur Mieterhöhung in Alsdorf.

Mieterhöhung Alsdorf

Was passiert bei Modernisierungen in einer Mietwohnung?

Jedes Jahr werden unzählige Wohnungen modernisiert, so auch in Alsdorf. Im Falle einer Modernisierung darf Ihr Vermieter elf Prozent der entstehenden Kosten auf die Jahresmiete aufteilen. Aber die Regelung, dass die Miete in einem Zeitraum von 36 Monaten max. 20 Prozent steigen darf, gilt hier nicht. Die entstehenden Kosten für Renovierungen sowie Reparaturen dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Wenn in Ihrer Wohnung in Alsdorf Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen werden, sind wir gerne für eine Beratung da.

Die häufigsten Fehler bei einer Mieterhöhung für Alsdorf

Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Mieterhöhung schriftlich erfolgt. Bei einer Mieterhöhung ist es wichtig, dass diese an alle Mieter des Mietvertrages gerichtet ist und auch mit nachvollziehbaren Gründen fundiert ist, ansonsten ist sie nicht wirksam. In dem Fall, dass der Grund der Mieterhöhung der hohe Mietspiegel im der Umgebung der Wohnung in der Alsdorf ist, muss das Schreiben laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Quelle beinhalten, wo auch der Mietspiegel eingesehen werden kann. Man beachte aber, dass man ohne die Zustimmung des Mieters keine Mieterhöhung als Vermieter in Alsdorf durchsetzen kann. Deswegen sollte jeder Mieter Anfangs überprüfen, inwieweit die Anlässe des Vermieters angemessen sind. Für den Fall, dass die Mieterhöhung zu drastisch ist und für den Mieter in Alsdorf nicht gerechtfertigt ist, kann dieser auch die Mieterhöhung verweigern. Wenn die Mieterhöhung verweigert wird, muss der Mieter vorerst nur die alte Miete zahlen. Wenn der Vermieter sich an alle Vorschriften gehalten hat, ist der Mieter dazu verpflichtet, die Mieterhöhung anzunehmen. Im Falle einer Verweigerung dessen kann der Vermieter die Zustimmung gerichtlich in Alsdorf einklagen.

Kappungsgrenze in Alsdorf

Dass sich der Betrag der Miete in Alsdorf in der Zeit von drei Jahren nicht mehr als zwanzig % erhöhen darf, bezeichnet in den gesetzlichen Regelungen des Mietrechts die Kappungsgrenze. Teilweise gilt bei Gebieten, wo Wohnungsknappheit herrscht, eine Kappungsgrenze von 15 %. Sie kenne die Kappungsgrenze in Alsdorf nicht? Wir helfen gerne weiter.

Informationen zu Alsdorf

Unsere Klienten kommen derweil nicht nur aus Alsdorf, sondern stets mehr kommen auch aus Stolberg. Darum informieren wir Sie Grunglegend über Alsdorf:
Die Stadt Alsdorf gehört zum Regierungsbezirk Köln, liegt sehr westlich in Deutschland und umfasst eine Fläche von rund 32 km², auf der ca. 46.500 Einwohner leben. Das Wappen der Stadt spiegelt ihre Vergangenheit wieder, denn bis zum Ende des 20. Jahrhunderts war Alsdorf eine Bergbaustadt. Heute hat sich Alsdorf zu einer schönen Stadt entwickelt, in der man die Geschichte der Stadt in dem Bergbaumuseum nachvollziehen kann. Alsdorf gliedert sich in 16 Ortsteile und typisch für die Region, gibt es auch hier eine Burg. Aus der Zeit des Bergbaus sind noch alte Fördermaschinen, Schmieden sowie ein Wasserturm und ein Schloss erhalten. Die Infrastruktur ist leider durch die Vergangenheit der Stadt nicht so gut ausgebaut, zudem die letzte Zeche auch erst um 1960 geschlossen wurde. Auch ein großes Unternehmen ist in Alsdorf mit der Cinram GmbH vertreten. Das Firmengelände liegt im Ortsteil Staufenberg und hat direkte Anbindung an die Bundesautobahn 44 und 4/E10. Eine weitere Sehenswürdigkeit in Alsdorf ist der Wasserturm in der Hubertusstraße, in dem sich 1997 eine Kinofamilie niedergelassen hat, weshalb er heute auch Cinetower genannt wird und sehr beliebt ist. Auch für ein vielseitiges Freizeit- und Sportangebot ist in Alsdorf durch zahlreiche Vereine sowie ein Fitnesscenter ausreichend gegeben.

Anfahrtsbeschreibung aus Alsdorf zum Rechtsanwalt Offermann

Gerne begrüßen wir Sie aus Alsdorf in unserer Kanzlei.. Um auf den direkten Weg zu uns zu finden, folgenden Sie dieser Beschreibung:
1. Von der Mitte Alsdorf starten Sie auf der Weinstraße nach Osten Richtung Bodelschwinghweg
2. Nach 150 m biegen Sie links auf Kurt-Koblitz-Ring/B57
3. Nach 250 m nehmen Sie die 1. Abzweigung rechts, um auf die Luisenstraße zu wechseln
4. Nach 850 Metern fahren Sie weiter auf die Hoengener Straße
5. Weiter auf L47 geht es nach 750 Metern und anschließend den Kreisverkehr passieren
6. Nach 900 Metern rechts abbiegen auf die L240
7. Weiter auf Rue de Wattrelos geht es nach 5,8 km
8. Nach 1,6 km biegen Sie links ab auf die Aachener Straße/B264 und folgen dieser
9. Rechts abbiegen auf die Straße Langwahn nach weiteren 1,2 Kilometer
110 m
10. Nach rechts biegen Sie nach 110 Metern ab, um auf der Straße Langwahn zu bleiben
280 m
11. Nach 280 Metern nehmen Sie im Kreisverkehr die dritte Ausfahrt (Marienstraße)
450 m
12. Weiter auf Martin-Luther-Straße in 450m und das Ziel befindet sich dann auf der linken Seite in 84 Metern.

Kanzlei Rechtsanwalt Offermann

OLIVER OFFERMANN
Moltkestraße 23
52249 Eschweiler
 
Tel.: 02403-502 7480
Fax.: 02403-502 7482
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– bei Bedarf auch außerhalb der Geschäftszeiten