Ihr Vermieter erhöht die Miete?

In der heutigen Zeit steigen die Mieten rasant an. Bis zu 20 % innerhalb von drei Jahren sind erlaubt, welche bei Renovierung oder Modernisierung noch höher ansteigen können. Doch die Mieter sollten sich stets vergewissern, dass dem Vermieter kein Fehler unterlaufen ist. Mittlerweile ist es üblich, dass ein Mieter alle 15 Monate Post von seinem Vermieter erhält mit dem Anliegen, dass vergleichbare Wohnungen im näheren Umfeld auch teurer seien. Falls im Mietvertrag keine Angaben zu einer Mieterhöhung gegeben sind, kann der Vermieter die Miete auf die ortsüblichen Vergleichsmieten erhöhen. Doch auch hier gilt, dass die Miete in drei Jahren nicht mehr als 20 % steigen sollte.

Was passiert bei Modernisierungen in der Mietwohnung?

Bei einer Modernisierung darf der Vermieter elf Prozent der entstehenden Kosten auf die Jahresmiete aufteilen. Hierbei zählt die Regelung, dass die Miete auf maximal 20 Prozent in drei Jahren erhöht werden darf, nicht. Die entstehenden Kosten für Renovierungen sowie Reparaturen dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Die häufigsten Fehler in Punkto Mieterhöhung

Der wichtigste Aspekt für den Vermieter ist, dass die Mieterhöhung schriftlich erfolgt. Die Mieterhöhung ist nur wirksam, wenn diese an alle Mieter des Mietvertrages gerichtet ist und eine nachvollziehbare Begründung angegeben ist. Sollte der Grund der Mieterhöhung der hohe Mietspiegel im Umfeld der Wohnung sein, muss in dem Schreiben laut Rechtsprechung  des Bundesgerichtshofs nur noch auf die Quelle verwiesen werden, wo der Mietspiegel eingesehen werden kann.
Doch ohne Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mieterhöhung nicht durchsetzen. Somit sollte der Mieter zunächst prüfen, inwiefern die Gründe des Vermieters berechtigt sind. Sollte die Mieterhöhung zu drastisch und für den Mieter nicht gerechtfertigt sein, kann dieser die Mieterhöhung verweigern. Dann muss er erstmal nur die alte Miete weiter zahlen.
Sind alle Angaben in Ordnung und hat sich der Vermieter an alle Vorschriften gehalten, ist der Mieter dazu verpflichtet, die Mieterhöhung anzunehmen. Bei Verweigerung dessen kann der Vermieter die Zustimmung gerichtlich einklagen.

Kappungsgrenze

Dass sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 % erhöhen darf, bezeichnet in den gesetzlichen Regelungen des Mietrechts die Kappungsgrenze. Teilweise gilt bei Gebieten, wo Wohnungsknappheit herrscht, eine Kappungsgrenze von 15 %.

 

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