Ihr Rechtsanwalt auf dem Gebiet Kündigungen für Stolberg

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für Stadt, welcher Ihnen mit dem Rechtsgebiet Kündigungsschutzklage weiter behilflich kann? Dann sind Sie auf meiner neu erstellten Webseite richtig und ich würde mich freuen, wenn Sie sich auf der Seite genügend über das Thema informieren können. Selbstverständlich stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Kündigungsschutzklage für Stolberg in jeglichen rechtlichen Bereichen zur Seite. Ich vertrete Sie als qualifizierter Rechtsanwalt für Kündigungen gerne in jeglichen Begebenheiten zur Kündigungsschutzklage. Sollten Sie aus Stadt Fragen haben, finden Sie meine Kontaktdaten im unteren Teil dieser Seite.
 
Kündigungsschutzklage Stadt
 

Wie definiert sich die Kündigungsschutzklage?

Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, sollte der Betroffene gegen diese Kündigung mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Hierbei wendet sich der Arbeitnehmer an das örtlich zuständige Arbeitsgericht, und verlangt, dass die Bedeutungslosigkeit der Kündigung durch das Arbeitsgericht festgestellt wird. Normalerweise kommt es vor dem Arbeitsgericht allerdings einer vergleichsweisen, gütlichen Einigung, wonach sich Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber aus Stolberg einvernehmlich auf ein Ende des Arbeitsvertrages zu einem festgelegten Zeitpunkt einigen und dem gekündigten Arbeitnehmer wegen der Kündigungsschutzklage eine Abfindung vom Arbeitgeber zugeteilt wird. Dazu kann man sich an der Faustregel des Kündigungsschutzgesetzes ausrichten, wonach sich die Abfindung auf ca. ein halbes Monatsgehalt in brutto pro Beschäftigungsjahr bezieht. Zu bedenken bei einer Kündigungsschutzklage ist die Beachtung der Frist zur Einreichung der Klage. Diese begrenzt sich auf drei Wochen nach Empfang der Kündigung, da andernfalls die Kündigung wirksam ist! Man sollte die Kündigung deshalb auf jeden Fall zeitig mit einer Kündigungsschutzklage angreifen.

Welche Kosten können durch eine Kündigungsschutzklage hervorgerufen werden?

Vorab fallen gegebenenfalls Kosten für die Erstberatung bei einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht an. Dabei dürfen nicht mehr als 190€ plus Auslagen sowie Mehrwertsteuer hervorgerufen werden. Der Betrag wird anhand des Einkommens des Klagenden, der Dauer des Beratungsgespräches als auch des wirtschaftlichen Interesses des Rechtssuchenden fixiert. Des Weiteren werden die Kosten nur hervorgerufen, wenn der Kunde sich im Endeffekt beschließt, keine Kündigungsschutzklage zu erheben. Vor Gericht zahlen sowohl Kläger als auch der Beklagte die Anwaltskosten aus eigener Tasche. Die Kostenaufteilung bei einer Klage in erster Instanz ist geregelt und besagt, dass jede Partei die Anwaltkosten der eigenen Rechtsanwaltes bezahlen muss. Bei einer Niederlage für den ehemaligen Arbeitnehmer existiert der Vorteil, dass dieser nicht noch die Kosten seines Gegners tragen muss. Doch daraus entsteht auch ein Nachteil im Fall des Prozesssieges, da die eigenen Kosten selbst bezahlt werden müssen. Das ist ein relevanter Unterschied zu einem „normalen“ Zivilprozess, in dem die obsiegende Partei einen Erstattungsanspruch in Bezug auf ihre Kosten für den Anwalt gegen die verlorene Partei hat. Für den Prozessverlierer kommen darüber hinaus noch die Kosten der Gerichtsverhandlungen dazu, wenn der Fall durch ein gerichtliches Urteil in der ersten Instanz beendet wurde. Diese entstandenen Kosten können nur dann umgangen werden, falls der Prozessverlierer über eine Rechtschutzversicherung verfügt. Bedarf es bei dem Fall sogar eine zweite Instanz, dann bleibt der Prozessverlierer auf den kompletten anfallenden Kosten sitzen, also auch auf den Kosten des Gegners.

Voraussetzung für eine wirksame Kündigungsschutzklage

Um überhaupt Erfolg mit einer Kündigungsschutzklage erreichen zu können, ist es relevant, dass der Arbeitnehmer, der die Kündigung erhalten hat, seit mindestens sechs Monaten in dem Betrieb ohne Unterbrechung Angestellter war und die Institution in regelmäßigen Abständen mehr als zehn festangestellte Mitarbeiter verfügt. Eine Kündigungsschutzklage muss immer bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden, wo sich auch der Sitz des Arbeitgebers bzw. der Betrieb, in dem der Arbeitnehmer gearbeitet hat, vorhanden ist. Der Kündigung wegen verhaltensbedingter Gründe des Arbeitnehmers muss normalerweise eine Abmahnung vorausgehen. Somit bekommt der Arbeitnehmer die Gelegenheit das abgemahnte Verhalten zu ändern und sich entsprechend einzustellen. Bei schwerwiegenden Vorfällen, wie z.B. Diebstahl am Arbeitsplatz als auch auch heftigen Beleidigungen, ist keine Abmahnung für eine rechtlich wirksame Kündigung notwendig, da Verstöße dieser Art Grund genug sind, eine außerordentliche, fristlose Kündigung auszuführen.

Informationen zu Stolberg

Da die Mandanten mittlerweile nicht nur aus Stolberg, sondern immer mehr kommen auch aus Alsdorf. Folglich haben wir die bedeutendsten Informationen über Stolberg im Folgenden für Sie zusammengefasst:
Stolberg ist eine regionsangehörige Stadt in der nordrhein-westfälischen Städteregion Aachen. Stolberg stammt von der inmitten der Stolberger Altstadt gelegenen Burg Stolberg, bei der die Ursprünge des Ortes liegen und die auch das Wahrzeichen der Stadt repräsentiert. Sowohl die traditionellen Beinamen Kupferstadt oder älteste Messingstadt der Welt verweisen auf die Geschichte und wirtschaftlichen Aufschwung sowie Altlasten. Stolberg gliedert sich in siebzehn Stadtteile und erstreckt sich auf über einhundert km². Heute leben in Stolberg trotz der großen Stadtfläche „nur“ 56.000 Einwohner. Somit beläuft sich die Bevölkerungsdichte auf rund 560 Einwohner pro km². Doch der geschichtliche Ursprung von Stolberg beginnt im Jahre 1118, wo der Reinardus von Staelburg eine Urkunde unterschrieb, welche sich auf die Gründung des St.-Georgs-Stifts zu Wassenberg bezog. Im Jahr 1396 erlangte Stolberg das Herzogtum Jülich, wodurch sich erhebliche Veränderungen für die Stadt ergaben. In der jüngeren Geschichte von Stolberg ist hervorzuheben, dass insbesondere seit 1950 die Stadt bemüht ist, aktiv gegen Neonazis anzukämpfen. Heute ist die Infrastruktur von Stolberg gut ausgebaut sowie die Wirtschaft am wachsen, da Großunternehmen wie beispielsweise die Prym-Werke in Stolberg, Peltzer-Werke als auch die Dalli-Werke ansässig sind. Stolberg’s Freizeitangebot beschränkt sich auf Museen, die Stadthalle sowie eine Vielzahl an Wander- und Radwegen wie beispielsweise im Waldgebiet Solchbachtal, wo Wanderfreudige und Radfahrer viele Möglichkeiten zur Erholung genießen können. In Stolberg finden Ausstellungen oftmals in der Burg, im Skulpturgarten Hammerberg, die Steinweg Galerie als auch der Europäische Kunsthof. Ferner sind in Stolberg zahlreiche Vereine wie zum Beispiel Reitvereine, Sport- und Fußballvereine sowie der ortsansässige Karnevalvereine.

Anfahrtsbeschreibung aus Stadt zum Rechtsanwalt Offermann

1. Vom Stolberger Bahnhof aus starten Sie auf der Talbahnstraße nach Osten Richtung Rathausstraße
2. Nach 51 Metern nehmen Sie die 1. Abzweigung links, um auf Rathausstraße zu wechseln
3. In 240 m fahren Sie weiter auf der Salmstraße
4. Im Folgenden fahren Sie nach 350 Metern weiter auf die Eisenbahnstraße
5. 150 m weiter biegen Sie rechts abbiegen auf die Europastraße180 m
6. Nach weiteren 180 Metern halten Sie sich geradeaus auf die Eschweilerstraße und passieren den Kreisverkehr
2,2 km
7. In 2,2 km fahren Sie auf die Stolberger Straße
8. In 800 m fahren Sie weiter auf der Straße Pumpe
9. Weitere 600 Meter fahren Sie auf die Straße Stich
10. Weiter auf Röthgener Straße fahren Sie nach 9650 m
11. Weiter auf Langwahn in 550 Metern
12. Die erste Ausfahrt auf die Marienstraße im Kreisverkehr nehmen Sie in 230 Metern
13. In 450 Metern fahren Sie weiter auf Martin-Luther-Straße, wo sich das Ziel auf der linken Seite befindet.

Kanzlei Rechtsanwalt Offermann

OLIVER OFFERMANN
Moltkestraße 23
52249 Eschweiler
 
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