Ihr Rechtsanwalt im Bereich Kündigungen für Eschweiler

Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Stadt, welcher Ihnen mit dem Thema Kündigungsschutzklage weiter helfen kann? Dann sind Sie auf meiner neuen Internetseite genau richtig und ich würde mich freuen, wenn Sie sich hier ausreichend darüber informieren können. Gerne stehe ich Ihnen als Anwalt für Kündigungsschutzklage für Eschweiler in allen rechtlichen Bereichen zur Seite. Ich vertrete Sie als Rechtsanwalt für Kündigungen gerne in jeglichen Angelegenheiten zur Kündigungsschutzklage. Sollten Sie aus Stadt Fragen haben, finden Sie meine Kontaktdaten im unteren Teil dieser Seite.

Was genau ist eine Kündigungsschutzklage?

Sobald der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, sollte der betroffene Arbeitnehmer gegen diese Kündigung mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Dabei wendet sich der Arbeitnehmer an das örtlich zuständige Arbeitsgericht, und verlangt, dass die Unwirksamkeit der Kündigung durch das Arbeitsgericht festgestellt wird. In der Regel kommt es vor dem Arbeitsgericht jedoch einer vergleichsweisen, gütlichen Einigung, wonach sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Eschweiler einvernehmlich auf ein Ende des Arbeitsvertrages zu einem bestimmten Zeitpunkt einigen und dem gekündigten Arbeitnehmer aufgrund der Kündigungsschutzklage eine Abfindung vom Arbeitgeber zugesprochen wird. Hierzu kann man sich an der Faustregel des Kündigungsschutzgesetzes orientieren, wonach sich die Abfindung auf rund ein halbes Monatsgehalt in brutto pro Beschäftigungsjahr beläuft. Wichtig bei einer Kündigungsschutzklage ist die Einhaltung der Frist zur Einreichung der Klage. Diese beschränkt sich auf drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, da ansonsten die Kündigung als wirksam gilt! Man sollte die Kündigung daher in jedem Fall rechtzeitig mittels einer Kündigungsschutzklage angreifen.

 

Kanzlei Offermann

Welche Kosten können durch eine Kündigungsschutzklage hervorgerufen werden?

Zunächst fallen eventuelle Kosten für die Erstberatung bei einem fachspezifischen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an. Hierbei dürfen nicht mehr als 190€ zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer entstehen. Der Betrag wird maßgeblich anhand des Einkommens des Klagenden, der Dauer des Beratungsgespräches sowie des wirtschaftlichen Interesses des Rechtssuchenden festgelegt. Darüber hinaus entstehen diese Kosten nur, wenn der Mandant sich letztendlich entscheidet, keine Kündigungsschutzklage zu erheben. Vor Gericht zahlen sowohl Kläger als auch der Beklagte die Anwaltskosten aus eigener Tasche. Die Kostenaufteilung bei einer Klage in erster Instanz ist klar geregelt und besagt, dass jede Partei die Kosten des eigenen Anwaltes zahlen muss. Bei einer Niederlage für den ehemaligen Arbeitnehmer besteht der Vorteil, dass dieser nicht noch die Kosten seines Gegners tragen muss. Doch daraus zieht sich auch ein Nachteil im Falle des Prozesssieges, da die eigenen Kosten selbst bezahlt werden müssen. Dies ist ein bedeutender Unterschied zu einem „normalen“ Zivilprozess, in dem die obsiegende Partei einen Erstattungsanspruch in Bezug auf ihre Anwaltskosten gegen die unterlegene Partei hat. Für den Prozessverlierer kommen zudem noch die Kosten der Gerichtsverhandlungen hinzu, sobald der Fall durch ein gerichtliches Urteil in der ersten Instanz beendet wurde. Diese Kosten können nur dann umgangen werden, wenn der Prozessverlierer über eine Rechtschutzversicherung verfügt. Sollte der Fall sogar eine zweite Instanz benötigen, dann bleibt der Prozessverlierer auf den gesamten entstandenen Kosten sitzen, also auch auf den Kosten des Gegners.

Grundvoraussetzung für eine wirksame Kündigungsschutzklage

Um überhaupt Erfolg mit einer Kündigungsschutzklage erzielen zu können, ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer, der die Kündigung erhalten hat, seit mindestens sechs Monaten in dem Unternehmen ohne Unterbrechung angestellt war und der Betrieb regelmäßig über mehr als zehn festangestellte Mitarbeiter verfügt. Eine Kündigungsschutzklage muss immer bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden, wo sich auch der Sitz des Arbeitgebers bzw. der Betrieb, in dem der Arbeitnehmer gearbeitet hat, befindet. Der Kündigung wegen verhaltensbedingter Gründe muss im Regelfall eine Abmahnung vorausgehen. Damit erhält der Arbeitnehmer die Gelegenheit das abgemahnte Verhalten zu ändern und sich entsprechend einzustellen. Bei schweren Delikten, wie zum Beispiel Diebstahl am Arbeitsplatz oder auch heftigen Beleidigungen, ist keine Abmahnung für eine rechtlich wirksame Kündigung vonnöten, da Verstöße dieser Art Grund genug sind, eine außerordentliche, fristlose Kündigung auszusprechen.

Informationen zu Eschweiler

Da die Mandanten mittlerweile nicht nur aus Eschweiler, sondern immer mehr kommen auch aus Stolberg. Folglich haben wir die bedeutendsten Informationen über Eschweiler im Folgenden für Sie zusammengefasst:
Eschweiler hat ungefähr 55.000 Bürger und Bürgerinnen, ist geografisch ein in Nordrhein-Westfalen gelegener Ort und gehört zum Regierungsbezirk Köln im kleineren Kreis der Städteregion von Aachen. Eschweiler verteilt sich auf einer Gesamtfläche von ca 75 km² und hat die Postleitzahl 52249. Durch Eschweiler fließt die 54km lange Inde, welche in die Rur bei Jülich mündet und wo in Eschweiler einige hübsche Gebäude im Jugendstil erbaut wurden. Eschweiler wird in 22 Stadtteile gegliedert: Altstadt, Klee Oepe, Südstadt, West, Ost, Vöckelsberg, Röthgen, Röhe, St. Jöris, Kinzweiler, Hehlrath, Dürwiß, Neu-Lohn, Fronhoven, Weisweiler, Hücheln, Wilhelmshöhe, Nothberg, Bergrath, Bohl, Volkenrath, Hastenrath, Scherpenseel, Stich, Siedlung Jägerspfad, Pumpe, Aue, Siedlung Waldschule, Erberich, Langendorf, Laurenzberg, Lohn, Lürken, Pützlohn und Velau. Die Eschweiler schätzen neben dem alten Rathaus, was im Jahr 1822 erbaut worden ist zu den geschichtsträchtigsten Gebäuden, weitere bekannte Kultureinrichtung wie die gotische Burganlage in Eschweiler-Weisweiler, die im 15. bis 16. Jahrhundert gebaut wurde. Die Burg von Eschweiler wurde bis in das 19. Jahrhundert immer wieder verbessert und restauriert, sodass das eindrucksvolle Gebäude heute noch sehr gut erhalten ist und genutzt werden kann. Ferner findet man neben dem alten Rathaus und der Burg in Eschweiler weitere historischen Bauten wie der Broicher Hof, das Haus Palant sowie die Kinzweiler Burg. Darüber hinaus existieren in Eschweiler eine Vielzahl unterschiedlicher historischer Mühlen, die der Stadt einen gewissen Ambiente verleihen. Der Blaustein-See in Eschweiler bietet vielen Erholungssuchenden eine gute Möglichkeit sich zu erholen. Außerdem kann man in vielen Wäldern wunderbar spazieren. werden kann. Darüber hinaus ist das Kulturangebot von dem Eschweiler Music Festival (EMF) bis hin zum Frei- und Hallenbad weit gefächert und hat somit für jeden etwas dabei. Für Urlauber bietet Eschweiler eine Vielzahl an Ferienwohnungen, Hotels und Gasthäusern sowie viele Konzerte ermöglichen einen kulturellen Zeitvertreib für die Eschweiler Einwohner sowie Besucher.

Anfahrtsbeschreibung aus Stadt zum Rechtsanwalt Offermann

1. Vom Eschweiler Hauptbahnhof gehen sie in Richtung Osten auf die Eisenbahnstraße.
2. Nach 51 Metern biegen Sie links ab auf die Eisenbahnstraße.
3. Anschließend nach 96m die 1. Abzweigung rechts nehmen, um auf Invalidenstraße zu wechseln.
4. Nach 200m rechts abbiegen auf die Odilienstraße.
5. Im weiteren Verlauf biegen Sie nach 300 Metern links ab auf die Röthgener Straße.
6. 280 weiter folgen Sie der Straße Langwahn
7. Nach 280m die erste Ausfahrt (Marienstraße) im Kreisverkehr nehmen
8. In 450 m folgen Sie der Martin-Luther-Straße
9. Nach weiteren 84 Metern befindet sich das Ziel auf der linken Seite.

Kanzlei Rechtsanwalt Offermann

OLIVER OFFERMANN
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52249 Eschweiler

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Fax.: 02403-502 7482
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