Ihr Rechtsanwalt im Bereich Kündigungen für Alsdorf

Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Stadt, welcher Ihnen mit dem Themenbereich Kündigungsschutzklage weiter helfen kann? Dann sind Sie auf meiner neu erstellten Internetseite vollkommen richtig und ich würde mich freuen, wenn Sie sich auf dieser Webseite ausreichend über das Rechtsgebiet informieren können. Gerne stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Kündigungsschutzklage für Alsdorf in sämtlichen rechtlichen Bereichen zur Seite. Ich vertrete Sie als professioneller Anwalt für Kündigungen gerne in jeglichen Angelegenheiten zur Kündigungsschutzklage. Sollten Sie aus Stadt Fragen haben, finden Sie meine Kontaktdaten im unteren Teil dieser Seite.
 
Kündigungsschutzklage Stadt
 

Wie beschreibt man die Kündigungsschutzklage?

Sobald der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, sollte der betroffene Arbeitnehmer gegen diese Kündigung mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage vorgehen. In diesem Fall wendet sich der Arbeitnehmer an das örtlich zuständige Arbeitsgericht, und verlangt, dass die Unwirksamkeit der Kündigung durch das Arbeitsgericht festgestellt wird. In der Regel kommt es vor dem Arbeitsgericht doch einer vergleichsweisen, gütlichen Einigung, wonach sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Alsdorf einvernehmlich auf ein Ende des Arbeitsvertrages zu einem festgesetzten Zeitpunkt einigen und dem gekündigten Arbeitnehmer infolge der Kündigungsschutzklage eine Abfindung vom Arbeitgeber zugesprochen wird. Hierzu kann man sich an der Faustregel des Kündigungsschutzgesetzes orientieren, wonach sich die Abfindung auf in etwa ein halbes Monatsgehalt in brutto pro Beschäftigungsjahr beschränkt. Zu beachten bei einer Kündigungsschutzklage ist die Einhaltung der Frist zur Einreichung der Klage. Diese beschränkt sich auf drei Wochen nach Entgegennahme der Kündigung, da ansonsten die Kündigung als wirksam gilt! Man sollte die Kündigung aus diesen Gründen in jedem Fall fristgemäß mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage angreifen.

Welche Kosten können durch eine Kündigungsschutzklage hervorgerufen werden?

Zu Beginn fallen eventuelle Kosten für die Erstberatung bei einem fachmännischen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an. In diesem Fall dürfen nicht mehr als 190€ exklusive Auslagen und Mehrwertsteuer entstehen. Der Betrag wird mittels des Einkommens des Klagenden, der Dauer des Beratungsgespräches sowie des wirtschaftlichen Interesses des Rechtssuchenden errechnet. Zudem kommen die Kosten lediglich zustande, wenn der Klient sich letztendlich entscheidet, keine Kündigungsschutzklage zu erheben. Vor Gericht zahlen sowohl Kläger als auch der Beklagte die Anwaltskosten aus eigener Tasche. Die Kostenaufteilung bei einer Klage in erster Instanz ist klar festgelegt und besagt, dass jede Partei die Kosten des eigenen Anwaltes zahlen muss. Bei einer Niederlage für den ehemaligen Arbeitnehmer besteht der Vorteil, dass dieser nicht noch die Kosten seines Gegners tragen muss. Doch daraus zieht sich auch ein Nachteil beim Prozesssieg, da die eigenen Kosten selbst bezahlt werden müssen. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu einem „normalen“ Zivilprozess, in dem die obsiegende Partei einen Erstattungsanspruch in Bezug auf ihre Anwaltskosten gegen die unterlegene Partei hat. Für den Prozessverlierer kommen überdies noch die Kosten der Gerichtsverhandlungen hinzu, sobald der Fall durch ein gerichtliches Urteil in der ersten Instanz beendet wurde. Diese anfallenden Kosten können nur dann umgangen werden, wenn der Prozessverlierer über eine Rechtschutzversicherung verfügt. Wenn bei dem Fall eine zweite Instanz notwendig ist, dann bleibt der Prozessverlierer auf den vollständigen entstehenden Kosten sitzen, also auch auf den Kosten des Gegners.

Bedingung für eine wirksame Kündigungsschutzklage

Um überhaupt Erfolg mit einer Kündigungsschutzklage erfassen zu können, ist es notwendig, dass der Arbeitnehmer, der die Kündigung erhalten hat, seit mindestens sechs Monaten in der Firma ohne Unterbrechung Firmenangestellter war und das Unternehmen regelmäßig über zehn festangestellte Mitarbeiter verfügt. Eine Kündigungsschutzklage muss immer bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden, wo sich auch der Sitz des Arbeitgebers bzw. der Betrieb, in dem der Arbeitnehmer gearbeitet hat, vorzufinden ist. Der Kündigung wegen verhaltensbedingter Gründe muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Aufgrund dessen erhält der Arbeitnehmer die Gelegenheit das abgemahnte Verhalten zu ändern und sich entsprechend einzustellen. Bei schweren Straftaten, wie beispielsweise Diebstahl am Arbeitsplatz sowie auch heftigen Beleidigungen, ist keine Abmahnung für eine rechtlich wirksame Kündigung vonnöten, da Verstöße dieser Art Grund genug sind, eine außerordentliche, fristlose Kündigung auszusprechen.

Informationen zu Alsdorf

Da die Mandanten mittlerweile nicht nur aus Alsdorf, sondern immer mehr kommen auch aus Aachen. Folglich haben wir die bedeutendsten Informationen über Alsdorf im Folgenden für Sie zusammengefasst:
Alsdorf ist eine westliche Kleinstadt und gehört mit zum Regierungsbezirk von Köln, hat ungefähr 46.500 Bürger und erstreckt sich auf einer Fläche von um die 32 km². Alsdorf hat 16 Ortsteile und das Postleizahlengebiet 52477. Alsdorf galt bis Ende des 20. Jahrhunderts als Bergbaustadt, wodurch auch das Alsdorfer Wappen geprägt worden ist. Inzwischen hat sich auch Alstorf aus der Bergbaustadt zu einer strukturierten Stadt mit eindeutig mehr Dienstleistern als früher entwickelt, seit dem die letzte Zeche in den 1990er Jahren geschlossen wurde. Dieser wirtschaftliche Aufschwung führte auch zu kulturellen Erweiterungen wie dem Brau der großen Stadthalle in der Stadtmitte von Alsdorf, dem Tierpark und einem Bergbaumuseum. Ferner bietet Alsdorf Besuchern ein kulturelles Angebot wie Schmieden oder den Wasserturm als auch Fördermaschinen und ein Schloss.
Der Wasserturm ist nicht nur eines der ältesten Baudenkmäler von Alsdorf, sondern wird mittlerweile auch Cinetower genannt, da sich im Jahr 1997 eine vermögende Kinofamilie ansässig gemacht hat. Außerdem hat Alsdorf ein breites Angebot an Freizeit- und Sportangebot, wo jeder Sportbegeisterter sich austoben kann.

Anfahrtsbeschreibung aus Stadt zum Rechtsanwalt Offermann

1. Von der Mitte Alsdorf starten Sie auf der Weinstraße nach Osten Richtung Bodelschwinghweg
2. Nach 150 m biegen Sie links auf Kurt-Koblitz-Ring/B57
3. Nach 250 m nehmen Sie die 1. Abzweigung rechts, um auf die Luisenstraße zu wechseln
4. Nach 850 Metern fahren Sie weiter auf die Hoengener Straße
5. Weiter auf L47 geht es nach 750 Metern und anschließend den Kreisverkehr passieren
6. Nach 900 Metern rechts abbiegen auf die L240
7. Weiter auf Rue de Wattrelos geht es nach 5,8 km
8. Nach 1,6 km biegen Sie links ab auf die Aachener Straße/B264 und folgen dieser
9. Rechts abbiegen auf die Straße Langwahn nach weiteren 1,2 Kilometer
110 m
10. Nach rechts biegen Sie nach 110 Metern ab, um auf der Straße Langwahn zu bleiben
280 m
11. Nach 280 Metern nehmen Sie im Kreisverkehr die dritte Ausfahrt (Marienstraße)
450 m
12. Weiter auf Martin-Luther-Straße in 450m und das Ziel befindet sich dann auf der linken Seite in 84 Metern.

Kanzlei Rechtsanwalt Offermann

OLIVER OFFERMANN
Moltkestraße 23
52249 Eschweiler
 
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