Ihr Rechtsanwalt für das Rechtsgebiet Kündigungen für Jülich
Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Jülich, welcher Ihnen mit dem Bereich Kündigungen weiter helfen kann? Dann sind Sie auf meiner neuen Internetseite vollkommen richtig und ich würde mich freuen, wenn Sie sich hier ausreichend über das Rechtsgebiet informieren können. Natürlich stehe ich Ihnen als Anwalt für Kündigungen für Jülich in allen Rechtsgebieten zur Seite. Ich vertrete Sie als Rechtsanwalt für Kündigungen gerne in diversen Angelegenheiten zu Kündigungen. Sollten Sie aus Jülich Fragen haben, finden Sie meine Kontaktdaten im unteren Teil der neuen Internetpräsenz.
Was ist eine Kündigung?
Eine Kündigung entspricht im Allgemeinen einer Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses, wie z.B. die Aufhebung eines Arbeitsvertrages. Eine Kündigung geht meist von einem Vertragspartner aus und muss z.B. im Wohnraummietrecht einen plausiblen Grund beinhalten.
Kündigungen im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht ist die Kündigung etwas Normales. Die Kündigung bedarf der Schriftform; sonst ist die Kündigung unwirksam und ungültig. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen. In diesem Fall ist die vertragliche, tarifvertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. Die gesetzliche Kündigungsfrist hängt maßgeblich von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und ist stets im Einzelfall zu bestimmen. Der Arbeitnehmer sollte darauf bestehen, dass er eine Kündigungsbestätigung vom Arbeitgeber erhält, in der auch die Kündigungsfrist und damit das Austrittsdatum seinen Niederschlag findet. Die Arbeitgeber sind in solchen Fällen dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer seine Arbeitspapiere herauszugeben und eine Arbeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Bundesagentur für Arbeit auszustellen.
Erklärungsinhalt
Eine Kündigung kann grundsätzlich sowohl mündlich als auch schriftlich erklärt werden. Oftmals ist allerdings von Gesetzes wegen die Schriftform vorgeschrieben. Die schriftliche Kündigung ist auch ein deutlich sicherer Weg als die mündliche Art. Der Inhalt einer Kündigung muss nicht zwingend den Begriff Kündigung beinhalten, sondern kann auch in anderen Worten ausgedrückt werden. Zu beachten ist, dass die kündigende Vertragspartei weiß, dass der Vertrag nach einer ausgesprochenen Kündigung beendet ist.
Dauerschuldverhältnis
Ein Dauerschuldverhältnis wird von einem Vertragspartner gekündigt, was zur Folge hat, dass zu dem Zeitpunkt der Kündigung ein fortlaufendes Schuldverhältnis bestehen muss. Ein Dauerschuldverhältnis beinhaltet z.B. einen Mietvertrag oder einen Arbeitsvertrag. Ein Kaufvertrag zählt nicht zu den Dauerschuldverhältnissen, wodurch er auch keiner Kündigung bedarf. Im Kaufrecht gibt es den Rücktritt, um den Vertrag rückabzuwickeln.
Kündigungsfristen
Ein Vertrag kann unter Einhaltung der maßgeblichen vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Des Weiteren ist es auch möglich, dass in dem Vertrag ein bestimmter Termin festgesetzt ist, an dem das Verhältnis gekündigt werden muss.
Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
Falls ein Arbeitnehmer mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung in einem Betrieb beschäftigt ist und der Arbeitgeber normalerweise mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, steht dem Arbeitnehmer der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz zu.
In diesem Fall kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur aus betriebs-, personen-, oder verhaltensbedingten Gründen beenden und muss diese Gründe erforderlichenfalls bestätigen, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Wirksamkeit der Kündigung kommt.
Spezieller Kündigungsschutz
Besondere Arbeitnehmergruppen sind von der Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht berücksichtigt. Dazu gehören Arbeitnehmer Schwangere, Wehrdienstleistende und auch in Elternzeit. Des Weiteren genießen auch Arbeitnehmergruppen wie Behinderte, Auszubildende oder tariflich unkündbare Arbeitnehmer oder Mitglieder des Betriebsrats grundsätzlich besonderen Kündigungsschutz. Erkrankte Personen allerdings sind nicht per se von Kündigungen ausgeschlossen. Wenn Sie aus Jülich Fragen zu diesem Themenbereich haben, können Sie sich gerne an den kompetenten Rechtsanwalt Offermann wenden.
Informationen zu Jülich
Da die Kunden heutzutage nicht nur aus Jülich, sondern immer mehr kommen auch aus Eschweiler. Folglich haben wir die bedeutendsten Informationen über Jülich im Folgenden für Sie zusammengefasst:
Die zum Kreis Düren gehörende Stadt Jülich zählt über 30.000 Einwohner auf einer Fläche von gut 90 km². 16 Stadtteile gliedern Jülich und haben alle die Postleitzahl 52428. Die geographische Lage von Jülich lässt sich wie folgt beschreiben: Die nordrhein-westfälische Stadt liegt an der Rur und wird von der Stadt Linnich im Norden begrenzt. Unweit von Jülich liegen Düren und Bergheim sowie Eschweiler.
Die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Jülich hat sich seit dem Jahr 300 von 1.900 Einwohnern auf 30.000 gesteigert. Im Jahr 1945 würde Jülich komplett zerstört und erhielt durch die Kernforschungsanlage im Jahr 1960 wieder einen deutlichen Anstieg der Einwohnerzahlen.
Besonders viele Kirchen und Pilgerwege sind in Jülich vorhanden, da Jülich sogar für einen eigenen Kirchenkreis verantwortlich ist.
Ein weitaus größeres Merkmal Jülichs ist das imposante Forschungszentrum, denn dies ist eines der größten Forschungszentren in Europa. Persönlichkeiten wie Peter Grünberg oder auch Albert Fert haben zusammen im Forschungszentrum gearbeitet und im Bereich Physik einen Nobelpreis erhalten.
Die Bildungseinrichtungen in Jülich fassen sich zusammen auf fünf Grundschulen, zwei Sonderschulen sowie fünf weiterführende Schulen. Darunter zählt auch das Jülicher Mädchengymnasium.
Der Ausgleich in der Freizeit kann durch verschieden Sportaktivitäten ausgeübt werden, als auch durch entspannende Spaziergänge auf unterschiedlichen Wanderwegen. In Jülich existieren mehr als sechzig Sportvereine sowie mehreren Turn- und Reithallen.
Das kulturelle Angebot in Jülich ist groß und lässt sich in vier Bastionen erklären. Dazu gehört der Brückenkopf-Park, der Kulturbahnhof, die städtischen Institutionen als auch die Vereine sowie die privaten Organisationen.
Die Stadtbücherei sowie die jährlichen Events verbinden die Gemeinschaft Jülichs und sind gern gesehene Attraktionen in Jülich. Sehenswürdigkeiten wie das Aachener Tor, die Bastionen, der Hexenturm, die Schlosskapelle und vieles mehr, locken viele Besucher in die Stadt.
Viele kleine und große Cafés und Restaurants laden zum Essen und Verweilen ein. Des Weiteren stehen einige Hotels, Campingplätze sowie Jugendherbergen für Übernachtungsgäste offen.
Ein weiteres Projekt der Stadt Jülich ist der Klimaschutz. Hierbei wird Wert auf die Verringerung von CO² Ausstößen gelegt, wofür ein Intergriertes kommnales Klimaschutzkonzept entwickelt wurde.
Anfahrtsbeschreibung aus Jülich zum Rechtsanwalt Offermann
1. Sie beginnen auf der Große Rurstraße nach Süden Richtung Bahnhofstraße
2. Nach einem Kilometer weiter auf die Aachener Landstraße und den Kreisverkehr passieren
3. Nach weiteren zwei Kilometern im Kreisverkehr dritte Ausfahrt (L238) nehmen und anschließend den Kreisverkehr passieren
4. Nach weiteren 8,7 km im Kreisverkehr die zweite Ausfahrt auf die L11n nehmen
5. Nach weiteren 3,1 km weiter auf die Dürener Straße/B264 und der B264 folgen
6. Nach weiteren 2,1 km links abbiegen auf die Bergrather Straße
7. Nach 160 m die 2. Abzweigung rechts nehmen, um auf Martin-Luther-Straße zu wechseln
8. Das Ziel befindet sich nach weiteren 350 m auf der rechten Seite.
Kanzlei Rechtsanwalt Offermann
OLIVER OFFERMANN
Moltkestraße 23
52249 Eschweiler
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