Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung entspricht im Allgemeinen einer Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses, wie beispielsweise die Beendigung eines Arbeitsvertrages. Eine Kündigung geht meist von einem Vertragspartner aus und muss beispielsweise im Wohnraummietrecht einen plausiblen Grund beinhalten.

Kündigungen im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht ist die Kündigung etwas Alltägliches. Die Kündigung bedarf der Schriftform; andernfalls ist die Kündigung unwirksam und ungültig.

Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen. Hier ist die vertragliche, tarifvertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. Die gesetzliche Kündigungsfrist hängt maßgeblich von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und ist stets im Einzelfall zu bestimmen. Der Arbeitnehmer sollte darauf bestehen, dass er eine Kündigungsbestätigung vom Arbeitgeber erhält, in der auch die Kündigungsfrist und damit das Austrittsdatum seinen Niederschlag findet.  Die Arbeitgeber sind in solchen Fällen dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer seine Arbeitspapiere auszuhändigen und eine Arbeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Bundesagentur für Arbeit auszustellen.

Voraussetzungen für eine Kündigung

Erklärungsinhalt

Eine Kündigung kann grundsätzlich sowohl mündlich als auch schriftlich erklärt werden

Häufig ist allerdings von Gesetzes wegen die Schriftform vorgeschrieben. Die schriftliche Kündigung ist auch ein deutlich sicherer Weg als die mündliche Vorgehensweise. Der Inhalt einer Kündigung muss nicht zwingend den Begriff Kündigung beinhalten, sondern kann auch in anderen Worten ausgedrückt werden. Wichtig ist, dass die kündigende Vertragspartei weiß, dass der Vertrag nach einer ausgesprochenen Kündigung beendet ist.

Dauerschuldverhältnis

Ein Dauerschuldverhältnis wird von einem Vertragspartner gekündigt, was bedeutet, dass zu dem Zeitpunkt der Kündigung ein fortlaufendes Schuldverhältnis bestehen muss. Ein Dauerschuldverhältnis umfasst beispielsweise einen Mietvertrag oder einen Arbeitsvertrag. Ein Kaufvertrag zählt nicht zu den Dauerschuldverhältnissen, weshalb er auch keiner Kündigung bedarf. Im Kaufrecht gibt es den Rücktritt, um den Vertrag rückabzuwickeln.

Kündigungsfristen

Ein Vertrag kann unter Einhaltung der maßgeblichen vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.  Es ist auch möglich, dass in dem Vertrag ein bestimmter Termin festgesetzt ist, an dem das Verhältnis gekündigt werden muss.

Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Sofern ein Arbeitnehmer mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung in einem Betrieb beschäftigt ist und der Arbeitgeber in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, steht dem Arbeitnehmer der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz zu.
In diesem Fall kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur aus betriebs-, personen-, oder verhaltensbedingten Gründen beenden und muss diese Gründe erforderlichenfalls beweisen, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Wirksamkeit der Kündigung kommt.

Spezieller Kündigungsschutz

Besondere Arbeitnehmergruppen sind von der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen. Dazu gehören Arbeitnehmer in Elternzeit, Schwangere und auch Wehrdienstleistende. Des Weiteren genießen auch Arbeitnehmergruppen wie Behinderte, Auszubildende oder tariflich unkündbare Arbeitnehmer oder Mitglieder des Betriebsrats grundsätzlich besonderen Kündigungsschutz. Erkrankte Personen hingegen sind nicht per se von Kündigungen ausgeschlossen.

 

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