Ihr Rechtsanwalt für das Gebiet Eigenbedarf für Langerwehe

Sind Sie aus Langerwehe auf der Suche nach einem geeignet Rechtsanwalt, welcher Ihnen rund um das Thema Eigenbedarf weiter helfen kann? Dann sind Sie auf dieser Internetseite genau richtig und ich würde mich freuen, wenn Sie sich auf meiner neuen Webseite genügend darüber informieren können. Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in allen rechtlichen Bereichen zur Eigenbedarf zur Seite. Gerne vertrete ich Sie als Rechtsanwalt für Langerwehe. Sollten Sie Fragen haben, finden Sie meine Kontaktdaten im unteren Teil dieser Seite.
 
Eigenbedarf Langerwehe
 

Wie definiert man den Eigenbedarf?

Der Begriff Eigenbedarf ist ein Teilgebiet des Mietrechts und ist ein häufiger Grund für die Kündigung eines Mietvertrags in Langerwehe. Eigenbedarf melden Vermieter an, um die vermietete Wohnung in einer bestimmten Zeit selbst zu beanspruchen. Das bedeutet, dass der Mieter der Wohnung gekündigt wird. Hierbei muss der Vermieter aus Langerwehe einen glaubwürdigen Kündigungsgrund für den Eigenbedarf vorlegen, welcher nachgewiesen werden muss. Von Eigenbedarf spricht man, sobald der Mieter die gesamte Mietwohnung für sich selbst und gegebenenfalls Familienangehörige oder eine Pflegekraft in Anspruch nimmt. Der Vermieter kann zu eigenen Gunsten den Eigenbedarf für Familienangehörige ankündigen, wozu seit dem Januar 2010 auch Nichten und Neffen impliziert sind. Wird der Eigenbedarf ausschließlich für Familienangehörige des Vermieters angemeldet, muss der Mieter die Kündigung annehmen. Andere Gründe müssen plausibel sein, denn es reicht nicht aus, wenn der Vermieter erklärt, er möchte seine eigenen vier Wände beziehen. Als plausibler Grund wäre der Wunsch, in der vermieteten Wohnung den Altersruhesitz zu genießen. Weiterhin wäre es möglich, wenn der Vermieter die Wohnung seinem Kind anbieten möchte, damit dies sich nicht von dem Elternhaus löst. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, in der auch die Person(en) aufgezählt ist bzw. sind, die die Wohnung beziehen wird beziehungsweise werden. Die Kündigungsfrist ist in dem Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Die Kündigungsfrist bei einem unbefristeten Mietvertrag ist allerdings von der Wohndauer des Mieters abhängig. Lebt der Mieter zu dem Zeitpunkt der Kündigung weniger als fünf Jahre in dem Mietobjekt, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Sollte der Mieter zwischen fünf und acht Jahre lang in der Mietimmobilie wohnen, beträgt die Länge der Frist sechs Monate. Zwischen acht und zehn Jahren muss der Vermieter eine Kündigungsfrist von neun Monaten einräumen und falls, dass der Mieter länger als zehn Jahre in der Wohnung lebt, beträgt die Frist ein ganzes Jahr. Für den Mieter allerdings gilt stets die Kündigungsfrist von drei Monaten. Sollte der Vermieter den Eigenbedarf nur vortäuschen, droht für ihn eine Schadensersatzpflicht.

Reaktionen der Mieter

Sobald der Mieter aus Langerwehe die Kündigung des Eigentümers in den Händen hält, kann der Mieter Widerspruch einlegen. Sollte der Mieter nicht freiwillig aus dem Mietobjekt ziehen, kann der Vermieter eine Räumungsklage bei dem Gericht, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die zu räumende Wohnung befindet, einreichen. Andernfalls kann der Vermieter nach neuem, seit dem 01.05.2013 geltenden Recht eine einstweilige Verfügung gegen den Mieter erwirken. Die Klage ist auf eine schnelle Räumung ausgerichtet und erspart dem Vermieter unter Umständen eine kosten- und zeitintensive Räumungsklage. In diesem Fall sollte man sich in einem solchen Fall durch einen auf das Mietrecht erfahrenen Anwalt, wie dem kompetenten Anwalt Herrn Offermann, vertreten lassen, der die Räumungsklage bei Gericht einreicht und alle sachgerechten Anträge bei Gericht stellt.

Informationen zu Langerwehe

Da die Mandanten mittlerweile nicht nur aus Langerwehe, sondern immer mehr kommen auch aus Inden. Folglich haben wir die bedeutendsten Informationen über Langerwehe im Weiteren für Sie zusammengefasst:
Langerwehe stellt eine Gemeinde Nähe der Stadt Köln dar, welche derzeit über 13.000 Einwohner verfügt. Die Fläche dieser Kleinstadt beläuft sich auf rund 42 qkm und gliedert sich in ganze 15 Stadtteile. Pro Quadratkilometer ergeben diese Angaben eine geringe Siedlungsdichte von 323 Einwohnern. Die zusätzliche Postleizahl, die zu der nordrhein-westfälischen Gemeinde gehört ist die 52379. Bedeutende Bauwerke sind in Langerwehe ebenfalls zu verzeichnen, wie z.B. die allbekannte Dorfkirche oder ein antikes Töpfereimuseum, welches in ganz Deutschland ein hohes Ansehen hat.
Die Infrastruktur in Langerwehe ist gut ausgebaut, zudem sorgt der hier ansässige Bahnhof für eine Verbesserung dieser Infrastruktur. Diese wird aber auch durch die sich niedergelassenen Unternehmen verstärkt, z.B. die Alesco GmbH & Co. KG, welche die Gemeinde mit 250 Arbeitsplätzen bereichert. Darüber hinaus bietet die Infrastruktur von Langerwege noch die Autobahn A4, die den Arbeitnehmern sehr zuvorkommt und ihnen einen unkomplizierten Arbeitsweg bietet.
In Langerwehe ist sehr gut für Hobbies und Entspannungsaktivitäten gesorgt. Denn neben der beliebten Feuerwehr Langerwehe werden noch zahlreiche andere Möglichkeiten bereitgestellt, sich sportlich zu betätigen und seine Freizeit optimal zu gestalten. Ferner sind in Langerwehe genug medizinische Versorgungsmöglichkeiten vorhanden, welche den Weg in Nachbarstädte nichtig machen. Insbesondere befinden sich hier eine Reihe gut ausgebildeter Allgemeinmediziner, Zahnärzte aber auch reichlich Apotheken, sowie einen Tierarzt, der sich um die Gesundheit der Vierbeiner kümmert und sie in Notfällen behandelt.
Für die Erholung ist Langerwehe genau der richtige Ort. Da diese Gemeinde sehr ländlich geprägt ist und von vielen ruhig gelegenen Grünflächen und großen Wäldern umgeben ist, bietet es den optimalen Erholungs- und Wohnort für Familien und Naturliebhaber. Durch die große Anzahl an vorhandenen Kindertagesstätten, haben die Eltern die Freiheit ihren Job weiter auszuüben und ihre Kinder trotzdem in Sicherheit zu wiegen. Auch Schulen sind hier für die Gemeindemitglieder reichlich vorhanden. Die schulische Grundausbildung kann sowohl auf einer Gesamtschule als auch auf weiterführenden Schulen ausgebildet werden. Darüber hinaus steht für Musikliebhaber eine Musikschule zur Verfügung, in der die Musikkunst gelehrt werden kann. Vor allem für Jugendliche werden hier zum Auspowern viele Spiel- und Bolzplätze bereitgestellt.

Anfahrtsbeschreibung aus Langerwehe zum Rechtsanwalt Offermann

Ich als Rechtsanwalt für Eigenbedarf kann leider nicht für jeden Mandanten vor Ort sein. Da die Anfahrt für Sie aus Langerwehe zu meiner Kanzlei nicht schwer ist, finden Sie hier eine Anfahrtsbeschreibung:
1. Sie beginnen auf der Marienstraße nach Südwesten
2. Nach 39 Metern links in Richtung An der Lochmühle abbiegen
3. Nach 58 Metern links abbiegen auf An der Lochmühle
4. Nach weiteren 46m links abbiegen auf Jüngersdorfer Straße
5. Nach 240 weiter im Kreisverkehr die erste Ausfahrt auf die Schönthaler Straße nehmen
6. Nach 120 Metern im Kreisverkehr die zweite Ausfahrt auf die Hauptstraße nehmen
7. 270 weiter im Kreisverkehr die erste Ausfahrt auf die Luchemer Straße nehmen
8. Im Kreisverkehr dritte Ausfahrt (B264) nehmen nach 650 Metern
9. Nach 5,2 km links abbiegen auf die Dürener Straße und weiter auf der B264
10. Nach 2,1 km biegen Sie links ab auf die Bergrather Straße
11. Nach weiteren 160m nehmen Sie die 2. Abzweigung rechts, um auf Martin-Luther-Straße zu wechseln, wo sich das Ziel nach 350 m auf der rechten Seite befindet.

Kanzlei Rechtsanwalt Offermann

OLIVER OFFERMANN
Moltkestraße 23
52249 Eschweiler
 
Tel.: 02403-502 7480
Fax.: 02403-502 7482
Mail: info@rechtsanwalt-offermann.de
 
Geschäftszeiten:
9-13 Uhr 14-17.30 Uhr
 
– Termine nach Vereinbarung
– bei Bedarf auch außerhalb der Geschäftszeiten