Was beinhaltet ein Aufhebungsvertrag?

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann mithilfe eines Aufhebungsvertrages – auch Auflösungsvertrag genannt –  im gegenseitigen Einvernehmen durchgeführt werden. Aufhebungsverträge müssen zwingend schriftlich abgewickelt werden, da sie sonst unwirksam sind. Dies geht aus § 623 BGB hervor, der besagt:  „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

Folglich müssen beide Vertragsparteien das Dokument unterschreiben. Für den Arbeitgeber ist ein Aufhebungsvertrag oft von Vorteil, da er keine gerichtliche Auseinandersetzung befürchten muss. Schließlich hat er das Arbeitsverhältnis rechtssicher beendet. Darüber hinaus nutzen die Arbeitgeber häufig den Überraschungsmoment aus, indem sie den Arbeitnehmer unter Druck setzen und diesem somit nur eine kurze Bedenkzeit gewähren. Der Arbeitnehmer unterschreibt dann oftmals, ohne seine eigenen Rechte zu kennen.
Diese Alternative zur Kündigung stellt für den Betroffenen gute Chancen dar, kann aber auch Risiken bergen. Welche Gefahren und Vorteile durch einen Aufhebungsvertrag entstehen können, wird im Folgenden kurz erläutert.

Risiken eines Aufhebungsvertrages

Für den Arbeitnehmer bestehen bei Abschließung eines Aufhebungsvertrages hohe Risiken. Die größte Folge hierbei ist die Sperrzeit des Arbeitslosengeldes. In diesem Fall argumentiert die Bundesagentur für Arbeit mit dem Vorwurf, der Arbeitnehmer hätte die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeiführt, indem er ohne wichtigen Grund das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten den Grund zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gesetzt hat. Die Sperrzeit bedeutet vereinfacht gesagt, dass dem Arbeitnehmer zwölf Wochen keine Hilfe der Bundesagentur für Arbeit und somit auch kein Arbeitslosengeld zusteht. Zudem verkürzt sich gegebenenfalls die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes.

Der Arbeitnehmer sollte sich vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages stets juristisch beraten lassen. Auf das Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte können den Aufhebungsvertrag im Vorfeld überprüfen und auf seine Gestaltung zu Gunsten des Arbeitnehmers Einfluss nehmen, um einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vorzubeugen. Darüber hinaus sollte, wenn der Arbeitgeber betriebliche Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anführt, eine im Einzelfall der Beschäftigungsdauer angepasste Abfindung ausgehandelt und im Aufhebungsvertrag festgeschrieben werden. Das Kündigungsschutzgesetz enthält eine Richtschnur für die Bemessung der Abfindungshöhe. Demnach sollte sich die Abfindung auf ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr belaufen.

Chancen durch einen Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag kommt dem Arbeitnehmer zugute, wenn der Anlass für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im negativen Verhalten des Arbeitnehmers liegt, denn bei einem Aufhebungsvertrag werden hierzu keine genauen Angaben gemacht und der Betriebsrat muss sich nicht mit den Einzelheiten auseinander setzen. Durch das gegenseitige Einvernehmen gehen die Vertragspartner nicht im Unfrieden auseinander, was sich letztendlich im Arbeitszeugnis besser darstellen lässt.

 

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