Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist so vielfältig und facettenreich wie das Leben

Juristen unterscheiden zwischen dem so genannten Individual- und dem Kollektivarbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Rechtsfragen und Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern auf der einen und Arbeitnehmern auf der anderen Seite.

Typische Fallgestaltungen sind Streitigkeiten im bestehenden Arbeitsverhältnis wie Fragen der Vergütung und Entlohnung, Provisionsansprüche, Kurzarbeit, Home-Office-Regelungen, Urlaubsansprüche, Krankheit, Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder auch Abmahnungen von Arbeitnehmern.

Ein weiteres Themengebiet im Individualarbeitsrecht sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Arbeitsverhältnis kann von Gesetzes wegen nur schriftlich beendet werden, sei es durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Im Arbeitsrecht tätige Anwälte beschäftigen sich in der Praxis häufig mit dem Kündigungsrecht.

Um die Interessen der Mandanten bestmöglich vertreten zu können, sind hier nicht nur juristische Kenntnisse im Arbeitsrecht, sondern auch praktische Erfahrung, ausgeprägtes unternehmerisches Denken und besonderes Verhandlungsgeschick von Nöten.

Dies gilt sowohl für die Vertretung von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern.

Da wir regelmäßig beide Seiten zu unseren Mandanten zählen, können wir sehr gut die gegenseitigen Interessenlagen nachvollziehen, um hervorragende Lösungen zu erzielen.

Das Arbeitsrecht und insbesondere das Kündigungsschutzrecht wird maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gestaltet.

Ein Arbeitsverhältnis, das mehr als sechs Monate besteht, kann durch den Arbeitgeber ab einer Betriebsgröße von mehr als zehn Mitarbeitern nur gekündigt werden, wenn ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund nach dem Kündigungsschutzgesetz vorliegt.

Ein solcher kann betriebs-, verhaltens- oder personenbedingter Natur sein.

Der im Arbeitsrecht praktizierende Rechtsanwalt muss die Fein- und Einzelheiten der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Kündigungsrecht sehr genau kennen und auf den jeweiligen Einzelfall anwenden, um für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Die meisten Kündigungsschutzklagen enden durch einen Vergleich, der häufig eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Zahlung einer Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes vorsieht.

Je nach Perspektive des Anwaltes müssen hier unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BAG und der Landesarbeitsgerichte (LAG) die Argumente verhandlungssicher in die Waagschale geworfen werden, damit das Maximum erreicht wird.

Das Kollektivarbeitsrecht betrifft Fallgestaltungen zwischen Arbeitgebern und /oder Arbeitgeberverbänden auf der einen und Arbeitnehmervertretungen wie Gewerkschaften auf der anderen Seite. Ein Hauptschwerpunkt bildet das Recht der Tarifverträge.

Des Weiteren sind Streitigkeiten des Arbeitgebers und des Betriebsrates, das sogenannte Betriebsverfassungsrecht und Betriebsvereinbarungen Gegenstand des Kollektivarbeitsrechts.

Vor dem Arbeitsgericht werden derartige Streitigkeiten durch Beschlussverfahren verhandelt.