Ihr Rechtsanwalt auf dem Gebiet Kündigungen für Aachen

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für Stadt, welcher Ihnen mit dem Thema Kündigungsschutzklage weiter behilflich kann? Dann sind Sie auf meiner neuen Internetseite genau richtig und ich würde mich freuen, wenn Sie sich auf dieser Internetseite genügend darüber informieren können. Selbstverständlich stehe ich Ihnen als Anwalt für Kündigungsschutzklage für Aachen in diversen rechtlichen Bereichen zur Seite. Ich vertrete Sie als Rechtsanwalt für Kündigungen gerne in jeglichen Begebenheiten zur Kündigungsschutzklage. Sollten Sie aus Stadt Fragen haben, finden Sie meine Kontaktdaten im unteren Teil dieser Seite.
 
Kündigungsschutzklage Stadt
 

Was genau ist eine Kündigungsschutzklage?

Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, sollte der Betroffene gegen diese Kündigung mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Dabei wendet sich der Arbeitnehmer an das örtlich zuständige Arbeitsgericht, und verlangt, dass die Bedeutungslosigkeit der Kündigung durch das Arbeitsgericht festgestellt wird. Normalerweise kommt es vor dem Arbeitsgericht jedoch einer vergleichsweisen, gütlichen Einigung, wonach sich Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber aus Aachen einvernehmlich auf ein Ende des Arbeitsvertrages zu einem bestimmten Zeitpunkt einigen und dem gekündigten Arbeitnehmer aufgrund der Kündigungsschutzklage eine Abfindung vom Arbeitgeber zugeteilt wird. Dazu kann man sich an der Faustregel des Kündigungsschutzgesetzes ausrichten, wonach sich die Abfindung auf rund ein halbes Monatsgehalt in brutto pro Beschäftigungsjahr beläuft. Relevant bei einer Kündigungsschutzklage ist die Beachtung der Frist zur Einreichung der Klage. Diese begrenzt sich auf drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, da andernfalls die Kündigung wirksam ist! Man sollte die Kündigung daher auf jeden Fall pünktlich mittels einer Kündigungsschutzklage angreifen.

Welche Kosten können durch eine Kündigungsschutzklage hervorgerufen werden?

Zunächst fallen gegebenenfalls Kosten für die Erstberatung bei einem qualifizierten Anwalt für Arbeitsrecht an. In solch einem Fall dürfen nicht mehr als 190€ zuzüglich Auslagen sowie Mehrwertsteuer hervorgerufen werden. Der Betrag wird maßgeblich anhand des Einkommens des Klagenden, der Dauer des Beratungsgespräches als auch des wirtschaftlichen Interesses des Rechtssuchenden definiert. Überdies entstehen diese Kosten nur, wenn der Mandant sich im Endeffekt beschließt, keine Kündigungsschutzklage zu erheben. Vor Gericht zahlen sowohl Kläger als auch der Beklagte die Anwaltskosten aus eigener Tasche. Die Kostenaufteilung bei einer Klage in erster Instanz ist klar geregelt und besagt, dass jede Partei die Anwaltkosten der eigenen Rechtsanwaltes bezahlen muss. Bei einer Niederlage für den ehemaligen Arbeitnehmer existiert der Vorteil, dass dieser nicht noch die Kosten seines Gegners tragen muss. Doch daraus entsteht auch ein Nachteil im Falle des Prozesssieges, da die eigenen Kosten selbst bezahlt werden müssen. Das ist ein bedeutender Unterschied zu einem „normalen“ Zivilprozess, in dem die obsiegende Partei einen Erstattungsanspruch in Bezug auf ihre Kosten für den Anwalt gegen die verlorene Partei hat. Für den Prozessverlierer kommen zudem noch die Kosten der Gerichtsverhandlungen dazu, wenn der Fall durch ein gerichtliches Urteil in der ersten Instanz beendet wurde. Diese Kosten können nur dann umgangen werden, falls der Prozessverlierer über eine Rechtschutzversicherung verfügt. Sollte der Fall sogar eine zweite Instanz benötigen, dann bleibt der Prozessverlierer auf den gesamten entstandenen Kosten sitzen, also auch auf den Kosten des Gegners.

Grundvoraussetzung für eine wirksame Kündigungsschutzklage

Um überhaupt Erfolg mit einer Kündigungsschutzklage erzielen zu können, ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer, der die Kündigung erhalten hat, seit mindestens sechs Monaten in der Institution ohne Unterbrechung angestellt war und die Firma in regelmäßigen Abständen über mehr als zehn festangestellte Mitarbeiter verfügt. Eine Kündigungsschutzklage muss immer bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden, wo sich auch der Sitz des Arbeitgebers bzw. der Betrieb, in dem der Arbeitnehmer gearbeitet hat, befindet. Der Kündigung wegen verhaltensbedingter Gründe des Arbeitnehmers muss normal eine Abmahnung vorausgehen. Infolgedessen bekommt der Arbeitnehmer die Gelegenheit das abgemahnte Verhalten zu ändern und sich entsprechend einzustellen. Bei schwerwiegenden Vergehen, wie zum Beispiel Diebstahl am Arbeitsplatz oder auch heftigen Beleidigungen, ist keine Abmahnung für eine rechtlich wirksame Kündigung notwendig, da Verstöße dieser Art Grund genug sind, eine außerordentliche, fristlose Kündigung auszuführen.

Informationen zu Aachen

Da die Mandanten mittlerweile nicht nur aus Aachen, sondern immer mehr kommen auch aus Langerwehe. Folglich haben wir die bedeutendsten Informationen über Aachen im Folgenden für Sie zusammengefasst:
Aachen ist eine der ältesten und renommiertesten deutschen Städte. Aachen ist eine Stadt des Regierungsbezirks Köln besitzt aber eine selbstständige Städteregion. Aachen zählt fast eine Viertel Million Einwohner, wobei sich die Stadt auf einer Fläche von ungefähr 160 km² verteilt, was ca 1.500 e pro km2 bedeutet. Die Stadt grenzt an Belgien und den Niederlanden und gliedert sich in sieben Stadtbezirke. Das Wahrzeichen der nordrhein-westfälischen Stadt ist der Dom, welcher 1978 als erstes Kulturdenkmal in Deutschland aufgenommen wurde. Ein weiteres Merkmal ist die angesehene RWTH, die technische Hochschule Aachens. Die Hochschule wird seit dem Jahr 2007 von der Exzellenzinitiative gefördert.
Aus geographischer Hinsicht liegt Aachen im Länderdreieck Deutschland-Belgien-Niederlande und befindet sich im Einzugsgebiet der Maas. Die Anzahl der weiblichen und männlichen Einwohner halbiert sich fast genau, wobei die männlichen Bewohner einen etwas größeren Anteil einnehmen. Hierbei ist die Altersstruktur recht gleichmäßig aufgeteilt. Den größten Teil nehmen die 40 – 50 Jährigen ein, unmittelbar dahinter schließen sich die über 65 Jährigen an. Die kleinste Altersgruppe hat einen Schnitt von 60 – 65 Jahren. Das Durchschnittsalter der gesamten Stadt Aachen betrug im Jahr 2010 40,8 Jahre. Aus historischer Sicht begann die Geschichte Aachens schon um 3000 vor Christus und hat bis heute eine Menge an geschichtlichen Höhenpunkten zu bieten.
Die Industrie in Aachen hat einen hohen Stellenwert und besitzt somit auch namenhafte Unternehmen wie zum Beispiel das Lambertz-Stammwerk, das Ford-Forschungszentrum als auch das Forschungszentrum von Philips, einem der größten deutschen Elektronikhersteller. Dennoch bietet die RWTH Aachen mehr Arbeitsplätze als alle anderen Unternehmen, nämlich 10.000 Arbeitsplätze. Philips im Vergleich hat lediglich 1.100 Arbeitsplätze zur Verfügung. Auf Rang zwei steht die Stadtverwaltung Aachen mit 4.500. Das Bahnnetz ist weit ausgebaut und gut strukturiert, sodass Personen von weit her eine angenehme Anreise haben oder Berufspendler täglich keine umständlichen Wege zurücklegen müssen.
Darüber hinaus bietet Aachen einige Besonderheiten im Bahnnetz, wie zum Beispiel den ältesten deutschen Eisenbahntunnel, welcher noch heute befahren wird. Die Luftanbindung liegt nicht direkt in unmittelbarer Nähe von Aachen, allerdings in ca. 30 km Entfernung ist der Flughafen von Maastricht der für Reisende sehr von Vorteil ist.
Das Freizeit- und Sportangebot der Stadt Aachen ist sehr vielfältig, weshalb für jeden etwas dabei ist. Nicht nur das große Reitturnier CHIO in Aachen ist weltbekannt, auch andere Sportturniere werden auf dem Boden der Großstadt veranstaltet.
Für Freizeitaktivitäten stehen einige Kinos zur Verfügung welche in unmittelbarer Stadtmitte liegen oder auch außerhalb von Aachen, wie beispielsweise der sehenswerte Cinetower.
Nicht nur für die Aachener Jugend gibt es attraktive Angebote, sondern auch für Senioren gibt es zahlreiche Vorschläge für die Freizeitgestaltung.
In allen Bereichen ist Aachen eine ansprechende Stadt, welche für groß und klein als auch für alt und jung attraktiv ist und sich als Wohnort bestens eignet.

Anfahrtsbeschreibung aus Stadt zum Rechtsanwalt Offermann

1. Sie starten auf der Johannes-Paul-II.-Straße nach Süden in Richtung Rennbahn
2. Nach 54 Metern nehmen Sie die 1. Abzweigung nach rechts, um auf Rennbahn zu wechseln
3. Weitere 80m fahren Sie die 1. Abzweigung nach rechts, um auf die Klappergasse zu wechseln
4. Nach 71 Metern rechts abbiegen auf die Jakobstraße
5. Die 1. Abzweigung links nehmen nach 70 Metern, um in die Judengasse zu wechseln
6. 120m weiter rechts abbiegen auf Annuntiatenbach
7. Nach 60 Metern links abbiegen auf die Eilfschornsteinstraße
8. Rechts abbiegen auf Templergraben nach 200m
9. Nach weiteren 150 Metern auf das Driescher Gässchen
10. Driescher Gässchen verläuft nach 63 Metern leicht nach rechts und wird zu Hirschgraben
11. Weiter auf Seilgraben nach 200m
12. Nach 270 Metern weiter auf der Komphausbadstraße
13. Nach weiteren 78 Metern weiter auf die Kurhausstraße
14. Links abbiegen nach 120m auf die Peterstraße
15. Weiter auf Jülicher Straße/B1/B264 nach 400 Metern
16. Nach 500 m rechts abbiegen auf den Blücherplatz/B1 und dann weiter auf der B1
17. Im Kreisverkehr die zweite Ausfahrt A544 Richtung A4/A44/Köln/Düsseldorf/Liège nehmen nach ca. 550 Metern
18. Nach 6,1 km auf die A4 fahren
19. Weiter nach 5 km bei der Ausfahrt 5a-Eschweiler-West in Richtung Eschweiler/Stolberg fahren
20. Nach 450 m rechts abbiegen auf Rue de Wattrelos
21. 1. Abzweigung links nach 220 Metern nehmen, um auf Aachener Straße/B264 zu wechseln zu können und weiter auf die B264
22. Nach 1,2 km rechts abbiegen auf Langwahn
23. Nach 110m rechts abbiegen, um auf Langwahn zu bleiben
24. Im Kreisverkehr nach 280m dritte Ausfahrt auf die Marienstraße nehmen
25. Nach 450 Metern weiter auf Martin-Luther-Straße, wo sich das Ziel nach 84 m auf der linken Seite befindet.

Kanzlei Rechtsanwalt Offermann

OLIVER OFFERMANN
Moltkestraße 23
52249 Eschweiler
 
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