Was versteht man unter dem Verkehrsrecht?

Das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts gliedert sich im Wesentlichen in drei Hauptbereiche auf – das Verkehrszivilrecht, auch Verkehrsunfallrecht genannt, das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht sowie das Verkehrsverwaltungsrecht.

Das Verkehrsunfallrecht beinhaltet die Ansprüche des Geschädigten eines Verkehrsunfalls.

Hierbei unterscheidet man zwischen den materiellen und immateriellen Schadenspositionen.

Zu den klassischen materiellen Schäden zählen der Fahrzeugschaden, eine etwaige Wertminderung des beschädigten KfZ, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten und Rechtsanwaltskosten.

Der Geschädigte hat die Wahl, ob er den Sachschaden konkret nach Vorlage einer Reparaturrechnung oder fiktiv auf Basis eines Sachverständigengutachtens oder Kostenvoranschlages abrechnet. Bei einer fiktiven Abrechnung ist die Mehrwertsteuer nicht erstattungsfähig.

Insofern ist die Kenntnis der enorm im Fluss befindlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) unbedingt erforderlich, damit die unfallgegnerische Versicherung tatsächlich sämtliche Schadenspositionen in vollem Umfang ersetzt.

Zu den immateriellen Schäden gehören im Falle eines Personenschadens das Schmerzensgeld sowie der so genannte Haushaltsführungsschaden.

Die Gerichte in Deutschland sind im Gegensatz zu den Gerichten in den USA sehr zurückhaltend bei der Zubilligung hoher Schmerzensgelder.

In diesem Zusammenhang existieren Schmerzensgeldtabellen, deren Grundlage andere Gerichtsentscheidungen zu bestimmten Arten von Verletzungen sind und die von den Gerichten als Präzedenzfälle herangezogen werden, um die Höhe eines Schmerzensgeldes zu ermitteln.

Natürlich ist die Höhe des Schmerzensgeldes immer eine Einzelfallentscheidung und insoweit ist es Aufgabe des Rechtsanwaltes des Geschädigten, die unfallbedingten Verletzungen und Beschwerde im Einzelnen aufzuzeigen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt zudem maßgeblich von der Dauer einer Arbeitsunfähigkeit des Geschädigten ab.

Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren

Das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht betrifft Delikte und Verstöße im und im Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr.

Typische strafrechtliche Delikte sind die Gefährdung des Straßenverkehrs, das Führen von KfZ unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort – im Volksmund Unfallflucht genannt – sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Verstöße, die im Rahmen von Bußgelderfahren in der Praxis häufig vorkommen, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße sowie Handy am Steuer.

Der Beschuldigte oder Betroffene erhält zunächst einen Anhörungsbogen seitens der zuständigen Polizeibehörde, mit der Aufforderung, sich zu seinen Personalien und zum Sachverhalt zu äußern.

Bereits in diesem Stadium sollte ein Rechtsanwalt einschaltet werden, bevor der Beschuldigte sich in irgendeiner Form einlässt – er muss sich nicht selbst belasten und darf zu den Vorwürfen schweigen, ohne dass darauf nachteilige Schlüsse gezogen werden dürfen.

Der Rechtsanwalt wird zunächst Akteneinsicht beantragen, Einsicht in die Ermittlungs- oder Bußgeldakte nehmen und prüfen, was im dem Betroffenen Einzelnen zum Vorwurf gemacht wird und welche Beweismittel, wie beispielsweise Zeugenaussagen, vorliegen.

Anhand der Aktenlage ist erst zu entscheiden, wie man sich gegen die Vorwürfe zur Wehr sowie ein drohendes Fahrverbot setzt.

Verkehrsverwaltungsrecht – Fahrerlaubnisrecht

Werden bestimmte Verstöße im Straßenverkehr durch die ermittelnden Behörden festgestellt, tritt als nächstes die Fahrerlaubnisbehörde auf den Plan.

Selbiges gilt für den Fall, dass eine Person eine gewisse Anzahl an Punkten im Verkehrszentralregister aufweist.

Bei bestimmten Delikten prüft die Fahrerlaubnisbehörde an, ob der Fahrzeugführer im Sinne des Gesetzes geeignet zum Führen von KfZ ist.

Es drohen verschiedene Maßnahmen wie ein Aufbau- und Fahreignungsseminar, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – im Volksmund „Idiotentest“ genannt – oder im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis.