Was sind Schäden?

Ein Schaden bezeichnet im rechtlichen Sinne eine unfreiwillige Einbuße an materiellem Besitz, welcher von außen auf die Rechtsgüter einwirkt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgehalten, dass auch immaterielle Güter zu diesen Schäden zählen. Immaterielle Güter sind beispielsweise Dienstleistungen und Rechte, die verletzt werden können.

Immaterielle Güter

Die erste Gruppe des immateriellen Gutes, auch ideelle Werte wie Ehre und Persönlichkeitsrecht, fasst sich zusammen aus Leistungen von zum Beispiel Banken, Versicherungen, Krankenhäusern etc. Dienstleistungen definieren sich durch das örtliche sowie zeitliche Zusammenfallen von Verbrauch und Produktion. Da man Dienstleistungen nicht lagern oder abstellen kann, steht an dessen Stelle die Bereitstellung von Leistungsmöglichkeiten, wie beispielsweise in einem Friseursalon oder einem Hotel.
Eine weitere Gruppe der immateriellen Güter bilden die Rechte. Dazu zählen zum Beispiel Patentrechte, das Copyright oder auch die Rechte an Marken und Musik.
Darüber hinaus lässt sich die dritte Gruppe aus Informationen zusammenfassen. Darunter versteht man Nachrichten über einen bestimmten Sachverhalt, wie beispielsweise Nachrichten über einen gewissen Zustand oder ein Ereignis.

Wer hat Anspruch auf Schadensersatz?

Zunächst ergibt sich der Schadensersatzanspruch aus einem Vertrag oder Gesetz und wird vom deutschen Zivilrecht zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schadensersatzansprüchen unterschieden. Damit die Haftpflicht den Schaden übernimmt, muss bewiesen werden, dass es sich grundsätzlich um schuldhaftes und rechtswidriges Handeln oder Unterlassen handelt. Der Schadensersatzanspruch wird anhand des messbaren Schadens errechnet, wobei im Fall von Personenschäden Schmerzensgeld ausgesprochen werden kann.
Um sich als Geschädigter den Anspruch auf Schadensersatz zu sichern, sollte man einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, der mit Erfahrung und Expertise an den Fall herantreten kann. Viele Mandanten bekommen mit Hilfe eines Anwaltes die gesamte zustehende Summe für bestimmte Schäden zugesprochen, was ohne einen Fachanwalt nicht möglich gewesen wäre.