Arbeitnehmer verweigert Mund-Nasen-Schutz – fristlose Kündigung rechtens
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitsnehmers, der sich beharrlich weigert, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gerechtfertigt ist (Urteil vom 17.06.2021 – 12 Ca 450/21). In dem vorliegenden Fall konnte der Arbeitnehmer sogar ein ärztliches Attest vorweisen, demzufolge er von dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit war. Dies reichte dem Arbeitsgericht Köln nicht […]
