LAG Düsseldorf: kein Urlaub bei „Kurzarbeit-Null“
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Arbeitnehmer in Zeiten von „Kurzarbeit-Null“ keine Urlaubsansprüche gemäß § 3 BUrlG erwerben. Aufgrund der Corona-Pandemie und damit verbundener Arbeitsausfälle haben viele Arbeitgeber Kurzarbeit mit ihren Arbeitnehmern vereinbart und bei der Agentur für Arbeit angemeldet. Der Arbeitgeber sei befugt, den Urlaub für jeden vollen Monat der Kurzarbeit um ein Zwölftel […]