Ihr Rechtsanwalt im Bereich Kündigungen für Jülich

Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Stadt, welcher Ihnen mit dem Themenbereich Kündigungsschutzklage weiter helfen kann? Dann sind Sie auf meiner neu erstellten Internetseite vollkommen richtig und ich würde mich freuen, wenn Sie sich hier ausreichend über das Rechtsgebiet informieren können. Gerne stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Kündigungsschutzklage für Jülich in diversen rechtlichen Bereichen zur Seite. Ich vertrete Sie als professioneller Anwalt für Kündigungen gerne in jeglichen Angelegenheiten zur Kündigungsschutzklage. Sollten Sie aus Stadt Fragen haben, finden Sie meine Kontaktdaten im unteren Teil dieser Seite.
 
Kündigungsschutzklage Stadt
 

Wie beschreibt man die Kündigungsschutzklage?

Sobald der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, sollte der betroffene Arbeitnehmer gegen diese Kündigung mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage vorgehen. In diesem Fall wendet sich der Arbeitnehmer an das örtlich zuständige Arbeitsgericht, und verlangt, dass die Unwirksamkeit der Kündigung durch das Arbeitsgericht festgestellt wird. In der Regel kommt es vor dem Arbeitsgericht doch einer vergleichsweisen, gütlichen Einigung, wonach sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Jülich einvernehmlich auf ein Ende des Arbeitsvertrages zu einem festgesetzten Zeitpunkt einigen und dem gekündigten Arbeitnehmer infolge der Kündigungsschutzklage eine Abfindung vom Arbeitgeber zugesprochen wird. Hierzu kann man sich an der Faustregel des Kündigungsschutzgesetzes orientieren, wonach sich die Abfindung auf in etwa ein halbes Monatsgehalt in brutto pro Beschäftigungsjahr beschränkt. Wichtig bei einer Kündigungsschutzklage ist die Einhaltung der Frist zur Einreichung der Klage. Diese beschränkt sich auf drei Wochen nach Entgegennahme der Kündigung, da ansonsten die Kündigung als wirksam gilt! Man sollte die Kündigung aus diesen Gründen in jedem Fall rechtzeitig mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage angreifen.

Welche Kosten können durch eine Kündigungsschutzklage hervorgerufen werden?

Zu Beginn fallen eventuelle Kosten für die Erstberatung bei einem fachspezifischen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an. Hierbei dürfen nicht mehr als 190€ exklusive Auslagen und Mehrwertsteuer entstehen. Der Betrag wird mittels des Einkommens des Klagenden, der Dauer des Beratungsgespräches sowie des wirtschaftlichen Interesses des Rechtssuchenden festgelegt. Darüber hinaus kommen die Kosten lediglich zustande, wenn der Klient sich letztendlich entscheidet, keine Kündigungsschutzklage zu erheben. Vor Gericht zahlen sowohl Kläger als auch der Beklagte die Anwaltskosten aus eigener Tasche. Die Kostenaufteilung bei einer Klage in erster Instanz ist klar festgelegt und besagt, dass jede Partei die Kosten des eigenen Anwaltes zahlen muss. Bei einer Niederlage für den ehemaligen Arbeitnehmer besteht der Vorteil, dass dieser nicht noch die Kosten seines Gegners tragen muss. Doch daraus zieht sich auch ein Nachteil beim Prozesssieg, da die eigenen Kosten selbst bezahlt werden müssen. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu einem „normalen“ Zivilprozess, in dem die obsiegende Partei einen Erstattungsanspruch in Bezug auf ihre Anwaltskosten gegen die unterlegene Partei hat. Für den Prozessverlierer kommen überdies noch die Kosten der Gerichtsverhandlungen hinzu, sobald der Fall durch ein gerichtliches Urteil in der ersten Instanz beendet wurde. Diese anfallenden Kosten können nur dann umgangen werden, wenn der Prozessverlierer über eine Rechtschutzversicherung verfügt. Wenn bei dem Fall eine zweite Instanz notwendig ist, dann bleibt der Prozessverlierer auf den vollständigen entstehenden Kosten sitzen, also auch auf den Kosten des Gegners.

Bedingung für eine wirksame Kündigungsschutzklage

Um überhaupt Erfolg mit einer Kündigungsschutzklage erfassen zu können, ist es notwendig, dass der Arbeitnehmer, der die Kündigung erhalten hat, seit mindestens sechs Monaten in dem Unternehmen ohne Unterbrechung Firmenangestellter war und der Betrieb regelmäßig über zehn festangestellte Mitarbeiter verfügt. Eine Kündigungsschutzklage muss immer bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden, wo sich auch der Sitz des Arbeitgebers bzw. der Betrieb, in dem der Arbeitnehmer gearbeitet hat, vorzufinden ist. Der Kündigung wegen verhaltensbedingter Gründe muss im Regelfall eine Abmahnung vorausgehen. Damit erhält der Arbeitnehmer die Gelegenheit das abgemahnte Verhalten zu ändern und sich entsprechend einzustellen. Bei schweren Delikten, wie beispielsweise Diebstahl am Arbeitsplatz sowie auch heftigen Beleidigungen, ist keine Abmahnung für eine rechtlich wirksame Kündigung vonnöten, da Verstöße dieser Art Grund genug sind, eine außerordentliche, fristlose Kündigung auszusprechen.

Informationen zu Jülich

Da die Mandanten mittlerweile nicht nur aus Jülich, sondern immer mehr kommen auch aus Eschweiler. Folglich haben wir die bedeutendsten Informationen über Jülich im Folgenden für Sie zusammengefasst:
Die zum Kreis Düren gehörende Stadt Jülich zählt über 30.000 Einwohner auf einer Fläche von gut 90 km². 16 Stadtteile gliedern Jülich und haben alle die Postleitzahl 52428. Die geographische Lage von Jülich lässt sich wie folgt beschreiben: Die nordrhein-westfälische Stadt liegt an der Rur und wird von der Stadt Linnich im Norden begrenzt. Unweit von Jülich liegen Düren und Bergheim sowie Eschweiler.
Die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Jülich hat sich seit dem Jahr 300 von 1.900 Einwohnern auf 30.000 gesteigert. Im Jahr 1945 würde Jülich komplett zerstört und erhielt durch die Kernforschungsanlage im Jahr 1960 wieder einen deutlichen Anstieg der Einwohnerzahlen.
Besonders viele Kirchen und Pilgerwege sind in Jülich vorhanden, da Jülich sogar für einen eigenen Kirchenkreis verantwortlich ist.
Ein weitaus größeres Merkmal Jülichs ist das imposante Forschungszentrum, denn dies ist eines der größten Forschungszentren in Europa. Persönlichkeiten wie Peter Grünberg oder auch Albert Fert haben zusammen im Forschungszentrum gearbeitet und im Bereich Physik einen Nobelpreis erhalten.
Die Bildungseinrichtungen in Jülich fassen sich zusammen auf fünf Grundschulen, zwei Sonderschulen sowie fünf weiterführende Schulen. Darunter zählt auch das Jülicher Mädchengymnasium.
Der Ausgleich in der Freizeit kann durch verschieden Sportaktivitäten ausgeübt werden, als auch durch entspannende Spaziergänge auf unterschiedlichen Wanderwegen. In Jülich existieren mehr als sechzig Sportvereine sowie mehreren Turn- und Reithallen.
Das kulturelle Angebot in Jülich ist groß und lässt sich in vier Bastionen erklären. Dazu gehört der Brückenkopf-Park, der Kulturbahnhof, die städtischen Institutionen als auch die Vereine sowie die privaten Organisationen.
Die Stadtbücherei sowie die jährlichen Events verbinden die Gemeinschaft Jülichs und sind gern gesehene Attraktionen in Jülich. Sehenswürdigkeiten wie das Aachener Tor, die Bastionen, der Hexenturm, die Schlosskapelle und vieles mehr, locken viele Besucher in die Stadt.
Viele kleine und große Cafés und Restaurants laden zum Essen und Verweilen ein. Des Weiteren stehen einige Hotels, Campingplätze sowie Jugendherbergen für Übernachtungsgäste offen.
Ein weiteres Projekt der Stadt Jülich ist der Klimaschutz. Hierbei wird Wert auf die Verringerung von CO² Ausstößen gelegt, wofür ein „Intergriertes kommnales Klimaschutzkonzept“ entwickelt wurde.

Anfahrtsbeschreibung aus Stadt zum Rechtsanwalt Offermann

1. Sie beginnen auf der Große Rurstraße nach Süden Richtung Bahnhofstraße
2. Nach einem Kilometer weiter auf die Aachener Landstraße und den Kreisverkehr passieren
3. Nach weiteren zwei Kilometern im Kreisverkehr dritte Ausfahrt (L238) nehmen und anschließend den Kreisverkehr passieren
4. Nach weiteren 8,7 km im Kreisverkehr die zweite Ausfahrt auf die L11n nehmen
5. Nach weiteren 3,1 km weiter auf die Dürener Straße/B264 und der B264 folgen
6. Nach weiteren 2,1 km links abbiegen auf die Bergrather Straße
7. Nach 160 m die 2. Abzweigung rechts nehmen, um auf Martin-Luther-Straße zu wechseln
8. Das Ziel befindet sich nach weiteren 350 m auf der rechten Seite.

Kanzlei Rechtsanwalt Offermann

OLIVER OFFERMANN
Moltkestraße 23
52249 Eschweiler
 
Tel.: 02403-502 7480
Fax.: 02403-502 7482
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– bei Bedarf auch außerhalb der Geschäftszeiten