Was kann man unter einer Befristung verstehen?

Eine Befristung kann in verschiedenen Themengebieten seine Bedeutung haben, doch im Allgemeinen ist der Begriff Befristung im Arbeitsrecht geläufig. Der Begriff Befristung begrenzt eine Zeitspanne in ihrer Dauer. Im Volksmund wird häufig der Terminus „Zeitvertrag“ verwendet.

Befristung im Arbeitsverhältnis

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist in der heutigen Zeit weit verbreitet. Die auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge werden meist im Interesse des Arbeitsgebers abgeschlossen, so dass diese auf unvorhergesehene Arbeitsausfälle reagieren können. Beispiele hierfür sind eine Arbeitnehmerin, die in Mutterschutz geht, oder ein Mitarbeiter, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Die Befristung ist nur zulässig, wenn seitens des Arbeitgebers ein sachlicher Grund diese Befristung rechtfertigt. Der beschränkte Bedarf an Arbeitskräften oder die Vertretung eines Arbeitnehmers für einen anderen können dafür Sachgründe darstellen.
Die Befristung ohne Sachgrund darf die Maximalgrenze von zwei Jahren nicht überschreiten, allerdings ist es möglich, den befristeten Arbeitsvertrag innerhalb der zwei Jahre dreimal zu verlängern.
Ebenso ist es möglich, für ein Unternehmen, welches sich in der Aufbauphase befindet, in den ersten vier Jahren nach der Gründung die Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund zu befristen. Bei einer solchen Befristung des Arbeitsvertrages beträgt die maximale Befristungsdauer  vier Jahre.

 

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